Prüfungstermine/Prüfungsanmeldung in MyFH-Portal

Im "MyFH-Portal" finden Sie die Termine der Prüfungen und hier melden Sie sich für diese an und ab. Sie finden dort auch Informationen zu bestandenen Prüfungen und Ihren Notenspiegel. In diesem Portal können Sie sich auch für die Veranstaltungen anmelden.

Prüfungsanmeldezeitraum

Prüfungsanmeldezeitraum für die Prüfungen im Sommersemester 24:

Für die Prüfungstermine bis zum 30.06.24 gilt der Anmeldezeitraum: 01.03.24 - 30.04.24
Für die Prüfungstermine ab dem 01.07.24 gilt der Anmeldezeitraum: 01.03.24 - 30.06.24

Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Prüfungszulassung zu bzw. als Bestandteil einiger Modulprüfungen ist die Teilnahme/Studienleistung an den für das jeweilige Fach vorgesehenen Praktika, praktischen Übungen, Sprachkurs oder Seminaren im geforderten Mindestumfang nachzuweisen. Die dazu erforderlichen Punkte sind im Folgenden aufgeführt. Die Punkte ergeben sich dabei aus der jeweiligen Veranstaltungsdauer, wobei eine Minute einem Punkt entspricht. Beispiel: Für eine 180-minütige Veranstaltung werden 180 Punkte auf dem Anwesenheitskonto gutgeschrieben. Eine Tagesveranstaltung ergibt 360 Punkte. Eine Übersicht der Gesamtveranstaltungsdauer finden Sie hier.

Zugelassene Hilfsmittel bei Klausuren

Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie den im Antragsformular enthaltenen Leitfaden.

Prüfungen schreiben mit Beeinträchtigung: Nachteilsausgleich

Um die Chancengleichheit zu sichern, gibt es in allen Prüfungsordnungen der FH Münster Regelungen zum Nachteilsausgleich.

Abschlussarbeit

Alle Informationen zur Anfertigung der Bachelorarbeit und zur Antragsstellung finden Sie hier.

Wichtige Fragen zu Prüfungsangelegenheiten FAQs

An dieser Stelle sind einige relevante Fragen zu Prüfungsangelegenheiten zusammengefasst (ergeben sich im Wesentlichen aus der Bachelor Prüfungsordnung). Sollten Sie hier bzw. in der Prüfungsordnung keine Antwort zu Ihren konkreten Fragen finden, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Zulassung zu Prüfungen

  • Einige Veranstaltungen benötigen eine Teilnahmebescheinigung/Studienleistung, die Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist(Praktikum/praktische Übung/Sprachkurs/Seminar). Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Punkt Zulassungsvoraussetzungen.
  • Beachten Sie dabei, dass die Teilnahmebescheinigungen und Zulassungen erst am Ende des Semesters nach der Durchführung aller Präsenzen im System verbucht werden.
  • Bei Ihrer Prüfungsanmeldung im System melden Sie sich zu den Prüfungen, die eine Voraussetzug (Teilnahmebescheinigung/Studienleistung) verlangen, "unter Vorbehalt" an. Bitte schauen Sie eine Woche vor Prüfungstermin im System nach, ob der Vorbehalt bei diesen Prüfungen erloschen ist. Falls das nicht der Fall ist, sind Sie nicht zur Prüfung zugelassen!
  • Ausnahmen von diesen Zulassungsvoraussetzungen durch Teilnahmebescheinigungen bzw. Studienleistungen bilden die Module, die ausschließlich mit einer Hausarbeit abschließen. Hier sind die Anforderungen beim jeweiligen Prüfer zu erfragen.
  • Ab den Modulprüfungen des 5. Semesters (einschließlich) gibt es neben den Teilnahmebescheinigungen/Studienleistungen eine weitere Zulassungsvoraussetzung: Es müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung aus den Modulprüfungen der ersten 4 Semester durch erfolgreichen Abschluss mindestens 40 Leistungspunkte (ECTS) erreicht sein. Die einzelnen Leistungspunkte (ECTS) finden Sie auf der Seite Studieninhalte bei den einzelnen Modulen. Ausnahme von dieser Zulassungsregelung bilden wiederum die Module, die ausschließlich durch eine Hausarbeit abschließen.

Anmeldung zu Prüfungen

  • Jede Modulprüfung (Klausur, Hausarbeit, mdl. Prüfung) muss Online im System angemeldet werden!
  • Bei der Anmeldung zu den Prüfungen sind Fristen zu beachten, die zu Beginn des Semesters festgelegt und weiter oben auf dieser Seite bekanntgegeben werden.
  • Bei einer geringen Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns vor, statt einer schriftlichen Klausur eine mündliche Prüfung abzuhalten. Die angemeldeten Studierenden werden dann entsprechend informiert.

Abmeldung von Prüfungen

  • Modulprüfungen können bis 1 Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden (Online im System).
  • Danach kann nur ein entsprechendes ärztliches Attest zu einem ordnungsgemäßen Rücktritt führen. Für dieses ist folgendes zwingend zu beachten:
    o Das Attest muss spätestens am Prüfungstag ausgestellt sein.
    o Das Attest muss Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.
    o Das Attest muss vom behandelnden Arzt unterschrieben sein.
    o Das Attest muss spätestens drei Werktage nach Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen.
  • Bei Nichterscheinen zur Prüfung bzw. keine Abgabe der Hausarbeit ohne ordnungsgemäße Online Abmeldung/Rücktritt im System wird für diese Prüfung ein nicht bestandener Versuch gewertet.

Prüfungsergebnisse

  • Die Prüfungsergebnisse können spätestens sechs Wochen nach Prüfungstermin im System eingesehen werden. Bitte schauen Sie regelmäßig im System nach, ob die Noten vorliegen.
  • Klausureinsichtstermine werden Online bekannt gegeben. Falls kein Klausureinsichtstermin bekannt gegeben wurde und Sie eine Einsicht wünschen, melden Sie sich bitte innerhalb von vier Wochen nach Notenbekanntgabe beim Prüfungsamt.

Sonstiges

  • Zu den Klausurprüfungen ist der Studierendenausweis mitzubringen. Nur wer eingeschriebener Student der Fachhochschule Münster ist, darf an einer Prüfung teilnehmen.
  • Vergewissern Sie sich, welche Hilfsmittel Sie in einer Klausur benutzen dürfen (und auch benötigen!). Die jeweils zugelassenen Hilfsmittel finden Sie hier. Es darf nur Papier der Fachhochschule Münster verwendet werden, kein eigenes.
  • Werden Sie bei einem Täuschungsversuch erwischt, wird die Prüfung als nicht bestandener Versuch gewertet.
  • Alle Modulprüfungen müssen mindestens mit "ausreichend" bestanden sein.
  • Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Wird der 3. Versuch nicht bestanden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Ein Wahlpflichtfach ist durch den ersten Prüfungsversuch (dazu zählt auch Nichterscheinen nach Anmeldung!) verbindlich festgelegt. Das Wahlpflichtfach kann einmal gewechselt werden, spätestens nach dem ersten nicht bestandenen Versuch.
  • Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus den Noten der Bachelorarbeit (gewichtet mit 17%) des Kolloquiums (gewichtet mit 3%) und dem nach den Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Noten der Modulprüfungen des Studiums (gewichtet mit 80%) gebildet.
  • Sie können sich im System auch für die Veranstaltungen anmelden. Dieses ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung! Hierfür ist eine zusätzliche Anmeldung zur Prüfung erforderlich. Die Anmeldefristen finden Sie auf dieser Seite.
  • Wo kann ich mich noch zum Thema Prüfungen informieren:
    Modulhandbuch: Hier werden die einzelnen Module mit ihren fachlichen Inhalten, den zugeordneten Prüfungsformen, Leistungspunkten, dem zeitlichen Umfang etc. beschrieben. An dieser Stelle findet man die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n.
  • Zuständigkeiten des Service Office:
    Adressänderung, Semesterbeitrag und -ticket, Rückmeldung, Exmatrikulation 0251/8364700 serviceofficefh-muensterde
  • Denken Sie daran, dass Sie sich zu jedem Semester zurückmelden müssen.

Bachelor-Prüfungsordnung (BPO)

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