(Foto: Ralf Berndt)

Was ist die Aufgabe des DRSC bzw. des HGB-Fachausschusses?

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe - kurz DRSC -  ist ein von der deutschen Wirtschaft gegründeter und finanzierter Verein, der vom BMJV den gesetzlichen Auftrag hat, Standards zur Konzernrechnungslegung zu erarbeiten, den Gesetzgeber bei Gesetzesänderungen zu beraten, Deutschland in internationalen Rechnungslegungs-Gremien zu vertreten und auch Interpretationen zu den International Financial Reporting Standards - kurz IFRS - zu erarbeiten. Die Facharbeit des DRSC erfolgt dabei vor allem durch zwei Ausschüsse: dem IFRS-Fachausschuss und dem HGB-Fachausschuss. Der HGB-Fachausschuss befasst sich vor allem mit der Konkretisierung der nationalen Regeln zur Konzernfinanzberichterstattung und erarbeitet hierzu Standards, die sogenannten Deutschen Rechnungslegungs Standards - kurz: DRS -, die nach Anerkennung durch das BMJV veröffentlicht werden und von den Unternehmen bei der Erstellung der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte zu beachten sind.

Wer ist noch Mitglied im HGB-Fachausschuss und wie hat man sich die Arbeit im Fachausschuss vorzustellen?

Der HGB-Fachausschuss ist ein siebenköpfiges Gremium, in dem ich als Vertreterin der Hochschullehrer gemeinsam mit hochrangigen Vertretern der Wirtschaftsprüfung, der Industrie, der Banken sowie der Versicherungen Fragen zur Fortentwicklung der Rechnungslegung diskutiere und Standards erarbeite. Wenn beispielsweise aufgrund einer Änderung im HGB ein neuer Standard erarbeitet oder ein DRS geändert werden muss, werden den Mitgliedern des Fachausschusses Vorschläge in Arbeitspapieren vorgelegt, die von den Mitarbeitern des DRSC oder von dafür eingesetzten Arbeitsgruppen erarbeitet wurden. Die Vorschläge werden in öffentlichen Sitzungen des HGB-Fachausschusses intensiv sowie zum Teil kontrovers diskutiert und fortentwickelt, bis ein neuer beziehungsweise geänderter Standard finalisiert wurde, der möglichst einstimmig von allen Mitgliedern des Fachausschusses verabschiedet wird.

Wie Sie sind dazu gekommen, ehrenamtlich beim HGB-Fachausschuss mitzuwirken?

Die Mitwirkung beim DRSC ergab sich aufgrund meiner zahlreichen Kontakte und Vernetzungen in der Accounting-Community. So wurde ich in 2013 von der damaligen Präsidentin des DRSC gebeten, eine Arbeitsgruppe als Vorsitzende zu leiten, die einen Standard zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen erarbeiten sollte, der dann letztlich 2016 vom damalige HGB-Fachausschluss als DRS 24 verabschiedet wurde. In 2016 bin ich dann als Vertreterin der Hochschullehrer von dem Nominierungsausschuss des DRSC in den HGB-Fachausschuss gewählt worden.

Ist diese Gremientätigkeit auch für die Lehre nützlich?

Die Frage kann ich eindeutig mit ja beantworten. Durch die Arbeit beim DRSC bin ich quasi immer "am Puls der Zeit" im Hinblick auf die Entwicklungen in der nationalen und internationalen Berichterstattung. Zudem werden die Diskussionen mit Praxis-Vertretern in dem HGB-Fachausschuss vielfach an konkreten Praxisfällen geführt. Die aktuellen Informationen und den praxisorientierten Austausch versuche ich natürlich, soweit möglich, in meine Veranstaltungen einzubinden. Gerade in den Veranstaltungen unseres Masters Accounting, Controlling & Finance, aber auch in den Veranstaltungen des Erweiterungsmoduls externes Rechnungswesen im Bachelor Betriebswirtschaft ist es meines Erachtens wichtig, mit den Studierende auch aktuelle und komplexere Fragen praxisorientiert zu diskutieren.



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