Die Bewerbungsfristen für das Studium sind nicht für alle Bewerber*innen gleich. Es gelten zum Teil andere Fristen für Studieninteressierte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein), die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands oder Europas erworben haben. Bitte beachten Sie auch, dass die Fristen für die Auswahlverfahren vor den Bewerbungsfristen für das Studium liegen.