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Neue Regelung bezüglich der Notenumrechnung ab Wintersemester 2016/17

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 beschlossen, dass Notenumrechnungen von an ausländischen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen ab dem Wintersemester 2016/17 grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Eine Ausnahme besteht im Fall einer Kooperation mit der ausländischen Hochschule mit einem Abkommen über einen Doppelabschluss.

Die Vorgehensweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (Creditpoints) bleibt unverändert.

Bei Studierenden der Bachelorstudiengänge EBP und CALA erfolgt aufgrund der Kooperationen über Doppelabschlüsse eine automatische Anerkennung unter Anwendung der unten aufgeführten Notentabellen.

 

Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen am FB Wirtschaft ist der Prüfungsausschuss.

Ansprechpartner sind:

Prof. Dr. Nonhoff
Fachbereich Wirtschaft
Corrensstr. 25, 48149 Münster,
Raum D 417
Tel.: 0251/83-65506
Fax: 0251/83-65512
pruefungsamt-msbfh-muensterde

Auslandsanerkennung für die Bachelorstudiengänge Deutsch Lateinamerikanischer Studiengang Betriebswirtschaft (CALA) und Wirtschaftsinformatik sowie alle Masterstudiengänge

Prof. Dr. Nonhoff

Fachbereich Wirtschaft
Corrensstr. 25, 48149 Münster,
Raum D 417
Tel.: 0251/83-65600
Fax: 0251/83-65502
pruefungsamt-msbfh-muensterde

Auslandsanerkennung für den Studiengang European Business Programme (EBP)

Prof. Dr. Thoms-Meyer

Fachbereich Wirtschaft
Corrensstr. 25, 48149 Münster,
Raum D 324
Tel.: 0251/83-65613
Fax: 0251/83-65502
pruefungsamt-msbfh-muensterde

Auslandsanerkennung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft

1. Vor dem Auslandsaufenthalt

Es muss der Antrag auf Anerkennung VOR dem Auslandsaufenthalt (Download weiter unten) für den jeweiligen Studiengang gestellt und im Prüfungsamt abgegeben werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

- Kurs- bzw. Modulbeschreibungen inkl. Workload und Credits (Units)
- Aktueller Notenspiegel

Jeder Kurs bzw. jedes Modul wird inhaltlich geprüft und stellt noch keine Anerkennung dar.

2. Während des Auslandsaufenthaltes

Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurs- bzw. Modulwahl ergeben, sind Sie verpflichtet darüber Rücksprache zu halten. Am besten schicken Sie uns dafür einen neuen Antrag auf Anerkennung VOR dem Auslandsaufenthalt (Download weiter unten) zu.

Ausnahme: Studierende des Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft melden sich bitte direkt per E-Mail an Herrn Prof. Thoms-Meyer (thoms-meyerfh-muensterde)

3. Nach dem Auslandsaufenthalt

Es muss der Antrag auf Anerkennung NACH dem Auslandsaufenthalt (Download weiter unten) für den jeweiligen Studiengang gestellt und im Prüfungsamt abgegeben werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

- Transcript of Records (Aufstellung aller im Ausland erbrachter Studienleistungen) im Original
- Assessment Report (optional)
- Aktueller Notenspiegel der FH

Sobald die Anerkennung erfolgt ist, werden die Ergebnisse im Prüfungssystem verbucht und sind in Ihrem MyFH Portal sichtbar.

Anträge für Auslandsanerkennung

Notenumrechnungstabellen

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