Bei einem Studiengangswechsel mit gleichzeitiger Einstufung in ein höheres Fachsemester gilt Folgendes zu berücksichtigen:
Ob und in welchem Umfang die an der bisherigen Hochschule/Universität erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Wechsel in einen ähnlichen bzw. anderen Studiengang an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) anerkannt werden können, liegt im Ermessen der jeweiligen aufnehmenden Hochschule. Die Einstufung und Anerkennung erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Ebenso sollten Sie sich im Vorfeld über die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Vorliegen einer Eignungsprüfung) des gewünschten Studienganges informieren.
Wenn Sie sich also Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss, einzureichen beim Prüfungsamt. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie weiter unten als Download.
In diesem Antrag muss aufgeführt sein, welche Prüfungsleistungen des gewünschten Studiengangs Sie durch bereits abgelegte Prüfungsleistungen angerechnet haben möchten. Entsprechende Nachweise über erbrachte Prüfungsleistungen sowie Modulbeschreibungen mit den Lernergebnissen (= Kompetenzen, die Studierende nach erfolgreichem Modulabschluss erworben haben) sind dem Antrag beizufügen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner am Fachbereich Wirtschaft sind:
Prof. Dr. Nonhoff |
Hochschulwechsler für die Masterstudiengänge sowie die dualen Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft (IHK) und Betriebswirtschaft und Steuern (Studienwerk NRW) |
Prof. Dr. Nonhoff Fachbereich Wirtschaft |
Hochschulwechsler für den Studiengang European Business Programme (EBP) |
Prof. Dr. Schreiber Fachbereich Wirtschaft |
Hochschulwechsler für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Deutsch-Lateinamerikanischer Studiengang Betriebswirtschaft (CALA) |