Studienzeiten, Prüfungsleistungen und sonstige Qualifikationen können bei Gleichwertigkeit durch Vorlage geeigneter Nachweise ggf. angerechnet werden.
Die Prüfung der Anerkennung wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wer Ihre Ansprechpartner sind.