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Welche Zielhochschulen stehen zur Verfügung?

Die MSB ist bemüht, Ihnen ein geographisch und inhaltlich vielfältiges Angebot an Partnerhochschulen zur Verfügung zu stellen. Es gibt Partnerhochschulen, an denen Sie keine Studiengebühren zahlen müssen (z.B. Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa oder auch weltweite Partnerhochschulen, z.B. in Kolumbien oder Chile) und es gibt Partnerhochschulen, die Studiengebühren erheben (z.B. in den USA oder Südafrika).

Grundsätzlich kommen Hochschulen in Frage, wenn diese auf der Webseite 'Partnerhochschulen' oder in der Liste der Bewerbungsmaske zu sehen sind. Mit diesen Partnerhochschulen bestehen Verträge (Erasmus+ oder bilateral) oder sie wurden mit dem Kursangebot qualitätsüberprüft.

MACF/DigiBIM/Logistik/WI: Sie können auch als Freemover an einer beliebigen Hochschule außerhalb Deutschlands studieren. Dies bedeutet, dass Sie das Auslandssemester selbständig organisieren müssen und ggf. Studiengebühren anfallen. Sie können als Freemover keine Erasmus+ Förderung erhalten.

MIMS: In Europa können Sie auch als Freemover an einer beliebigen Hochschule außerhalb Deutschlands studieren, wenn diese Hochschule ein ECTS-Leistungspunktesystem hat und bei Anabin mit dem Status H+ versehen ist. Darüber hinaus ist Freemoving nicht möglich.

Wann muss ich mich für eine Zielhochschule entscheiden?

Wenn Sie im Wintersemester das Auslandssemester antreten möchten, bewerben Sie sich bis zum 01.03. online (Angabe von 3 Präferenzen). Diese Frist gilt für alle Zielhochschulen (Erasmus+, weltweite Ziel-/Partnerhochschulen, Freemover).

Wenn Sie im Sommersemester das Auslandssemester antreten möchten gelten besondere Fristen:

  • 01.03. für Erasmus+ Partnerhochschulen im darauffolgenden Sommersemester
  • MIMS: 21.03. für Studienbeginner im Sommersemester
  • 01.07. für weltweite Ziel-/Partnerhochschulen und Freemover im darauffolgenden Sommersemester

Was passiert, wenn sich mehr Studierende als Plätze vorhanden für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule bewerben?

Da Sie drei Präferenzen für Zielhochschulen bei der Anmeldung des Auslandssemesters angeben, bieten wir Ihnen dann nach Möglichkeit Ihre 2. oder 3. Präferenz an.

MIMS: Das Los entscheidet.

MACF/DigiBIM/WI/Logistik: Die Auswahl trifft der Kooperationsbeauftragte.

Muss ich mich selbständig bei der Zielhochschule anmelden/bewerben?

Ja, unbedingt! An Partnerhochschulen (i.d.R. keine Studiengebühren zahlbar) werden Sie zwar vom OfIS nominiert, dennoch müssen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Zielhochschule bewerben. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen, die Sie bitte selbständig auf den Websites der Zielhochschulen recherchieren. Ggf. sind auch Sprachnachweise bei den Zielhochschulen einzureichen, sodass Sie sich so früh wie möglich um die Unterlagen kümmern sollten. In der Regel handelt es sich um Online-Bewerbungen. Egal, ob Sie im Rahmen von Erasmus+ Kooperationen, anderweitiger Partnerschaften oder an andere anerkannte ausländische Hochschulen gehen, um das Auslandssemester zu absolvieren: Eine dortige Bewerbung ist in jedem Fall erforderlich!

Wann bewerbe ich mich an der Zielhochschule?

Wenn Sie vom OfIS nominiert wurden (also z.B. an einer (Erasmus+) Partnerhochschule), werden Sie i.d.R. von der Partnerhochschule per E-Mail kontaktiert und erhalten Informationen zur Bewerbung. Dann bewerben Sie sich innerhalb der genannten Fristen.

Bei Zielhochschulen, an denen Sie Studiengebühren zahlen, müssen Sie unbedingt frühzeitig selbständig tätig werden und die Bewerbungsunterlagen/-fristen recherchieren.

In jedem Fall sollten Sie sich spätestens nach der Zuteilung der Zielhochschulen selbständig über die Fristen und einzureichenden Dokumente für die Bewerbung informieren. Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Bewerbung an der Zielhochschule liegt bei Ihnen.

Muss ich einen Sprachnachweis bei der Bewerbung an der Zielhochschule einreichen?

Das ist möglich und von der Zielhochschule abhängig, welcher Sprachnachweis anerkannt wird. Da Sie bereits mit der Immatrkikulation an der FH Münster einen Sprachnachweis für Englisch eingereicht haben, können Sie häufig auch diesen für die Bewerbung an der Zielhochschule verwenden. Partnerhochschulen (z.B. Erasmus+) akzeptieren oft auch unseren fachbereichsinternen Sprachnachweis aus dem Kurs "Academic Writigin & Business Ethics" (B2 oder C1, je nach Ergebnis) oder das DAAD-Sprachzeugnis, welches Ihnen Frau Ruppe bei konkretem Bedarf ausstellen kann.

Für einen Spanischnachweis kann nach Rücksprache mit Frau Schwabe i.d.R. ein Einstufungstest durch einen Sprachdozenten absolviert werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung für den Studienplatz beim OfIS und natürlich vor der Bewerbungsfrist der Zielhochschule auf der entsprechenden Website über evtl. einzureichende Sprachnachweise.

Wo bekomme ich ein englischsprachiges Transcript of Records für die Bewerbung an der Zielhochschule?

Sie können sich im Prüfungsamt am Fachbereich Wirtschaft einen gestempelten englischsprachigen Leistungsnachweis mit den angemeldeten Prüfungen ausstellen lassen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für das Auslandssemester?

Erasmus+: Bei Aufenthalten an Erasmus+ Partnerhochschulen, reichen Sie das Anmeldeformular für Erasmus+ Fördermittel bitte mit Ihrer Bewerbung ein. Anschließend werden Sie vom International Office der FH Münster bei der Beantragung von Erasmus+ Fördermitteln betreut.

PROMOS: Kann über das International Office beantragt werden (Bewerbungsfristen beachten!). Eine Bescheinigung über die Sinnhaftigkeit des Auslandssemesters kann Ihnen Lisa Schwabe ausstellen (bitte das Formular per E-Mail rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist für PROMOS zusenden).

Auslands-BAföG: Kann bei dem für Ihr Zielland zuständigen Amt beantragt werden. Auch wenn Sie in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, kann es sein, dass Sie Auslands-BAföG beziehen können. Durch Auslands-BAföG können auch Studiengebühren bis zu einer Höhe von ca. 5.600 € (früher 4.600 €) übernommen werden.

HAW.International: Neue Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) für Studierende an FHs ab 2019. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und -formalitäten und bewerben sich direkt beim DAAD für diese Stipendien.

Natürlich gibt es darüber hinaus weitere Stipendien, für die Sie sich selbständig bewerben können. Die hier aufgeführten sind die gängigsten, bzw. diejenigen, die vom International Office der FH Münster vergeben werden (Erasmus+ und PROMOS).

Wo und wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung der Leistungen des Auslandssemesters?

Den Antrag stellen Sie beim Prüfungsamt mit dem Formular "Antrag auf Anerkennung von Leistungen VOR dem Auslandsaufenthalt". Sie füllen diesen aus und reichen ihn mit Ihrer Unterschrift sobald wie möglich mit genügend Vorlauf - jedoch erst nach Zusage zum Studienplatz durch das OfIS - beim Prüfungsamt ein, damit dieser geprüft und bestätigt werden kann.

Bitte beachten Sie: Vor der Bewerbung für einen Studienplatz beim OfIS stellen Sie bitte noch keinen Antrag auf Anerkennung, da die Zielhochschule noch nicht feststeht.

Nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester reichen Sie das Formblatt "Antrag auf Anerkennung von Leistungen NACH dem Auslandssemester", in den die tatsächlich absolvierten Fächer eingetragen werden, mit Ihrer Unterschrift beim Prüfungsamt ein. Dem Antrag ist das "Transcript of Records" beizufügen, welches man entweder direkt von der Partnerhochschule bekommt, oder das an die Fachhochschule geschickt wird.

DigiBIM: Sie müssen keinen Antrag auf Anerkennung ans Prüfungsamt stellen. Bitte sprechen Sie die Kurswahl mit Ihrem Supervisor für das Experiental Semester ab und schicken eine Zusage der Kurse an Lisa Schwabe (s. Kontakt).

Kann ich im Ausland einen Sprachkurs belegen und diesen anerkennen lassen?

Natürlich dürfen Sie (sofern die Gasthochschule dies anbietet) an einem Sprachkurs vor Ort teilnehmen. Die Anerkennung eines Sprachkurses ist meistens leider nicht möglich.

Übrigens können Sie sich anteilig die Kosten für einen vorbereitenden Sprachkurs (in Deutschland oder auch im Ausland) vom International Office der FH Münster zurückerstatten lassen, wenn Sie vorher einen Antrag stellen:

Was für Kurse muss/darf ich im Ausland belegen?

Es werden nur Kurse auf Master-Niveau aus fachnahen Bereichen anerkannt. Bachelor-Kurse werden nicht anerkannt (Ausnahme DigiBIM - bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Studiengangsleiter). Ebenso werden auch keine fachfremden Kurse oder Sprachkurse anerkannt. Alle Detail-Fragen zur Anerkennung beantwortet das Prüfungsamt des Fachbereichs Wirtschaft.

Was mache ich, wenn sich vor Ort meine gewählten Kurse ändern?

Bzgl. der Anerkennung muss in diesem Fall zeitnah ein neuer "Antrag auf Anerkennung von Leistungen VOR dem Auslandsaufenthalt" gestellt und das Prüfungsamt über die Änderung Ihrer Kurswahl im Ausland informiert werden. Wenn Sie mit Erasmus+ im Ausland studieren müssen Sie zusätzlich Ihr " Online Learning Agreement" ändern (die Vorlage erhalten Sie über unser International Office der FH Münster oder von der Partnerhochschule).

Wer unterschreibt mein (Online) Learning Agreement (OLA)?

Das vor dem Auslandsaufenthalt zu unterzeichnende "Online Learning Agreement" erstellen Sie über das Erasmus+ Dashboard (Informationen hierzu erhalten Sie vom zentralen International Office der FH Münster). Bitte denken Sie daran, dass das OLA nur unterzeichnet werden kann, wenn Sie zuvor den "Antrag auf Anerkennung von Leistungen VOR dem Auslandsaufenthalt" beim Prüfungsamt der MSB eingereicht und eine Bestätigung darüber erhalten haben, dass die voraussichtlich belegten Kurse anerkannt werden. Bitte füllen Sie das OLA online soweit wie möglich aus (Contact person sending institution: kann frei bleiben; Responsible person sending institution: Kontaktdaten s. links) und senden es im Dashboard ab. Bitte senden Sie dann per E-Mail den bestätigten Antrag auf Anerkennung an die links genannte Kontaktperson im OfIS.

Wenn sich im Ausland noch Änderungen ergeben, tragen Sie die geänderten Kurse in das Änderungsformblatt des Online Learning Agreements ein und verfahren erneut wie oben beschrieben.

Muss ich mich an der FH Münster für das Semester, das ich im Ausland verbringe, zurückmelden?

Ja! Sie müssen sich unbedingt an der FH Münster zurückmelden, wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen werden (um Ihren Studienplatz nicht zu verlieren).

Bitte melden Sie sich wie gewohnt als Studierende zurück. Anschließend können Sie sich über den AStA die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten lassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dies nicht nutzen (da Sie z.B. im Ausland studieren).

Bitte KEIN Urlaubssemester beantragen, da dann KEINE ANERKENNUNG erfolgt!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Office für Studierende und das Prüfungsamt der MSB.

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