
Allgemeine Informationen
Im Masterstudiengang International Marketing & Sales ist im 3. Semester ein Auslandssemester zu absolvieren. Bei Interesse und je nach Partneruniversität kann auch das 4. Semester im Ausland absolviert werden.
Die folgenden Dinge sind bei der Wahl der Zielhochschule zu berücksichtigen:
- vorhandene Sprachkenntnisse (Empfohlen wird meist ein Umfang von min. B1/B2)
- Motivation
- persönliche finanzielle Situation
Es stehen eine Reihe an Partnerhochschulen im Ausland als Angebot für Sie zur Verfügung. Auf der vorigen Seite finden Sie die für Sie möglichen Zielhochschulen, mit denen der Fachbereich Wirtschaft kooperiert.
Erasmus+ Partnerhochschule | innereuropäische Partnerhochschule an der ohne Studiengebühren studiert werden kann. Zusätzlich wird eine Erasmus+ Förderung gezahlt. |
Partnerhochschule | inner- oder außereuropäische Partnerhochschule an der ohne Studiengebühren studiert werden kann |
geduldete Zielhochschule | ausländische Hochschule zu welcher das OfIS ein gutes Verhältnis pflegt; häufig fallen Studiengebühren an |
Freemover (nur in Europa möglich) |
die Organisation eines Auslandssemester geschieht selbstständig und ohne Hilfe des OfIS oder International Offices. Es können Organisationen wie 'College Contact' helfen; häufig fallen z.T. hohe Studiengebühren an. Wenn Sie als erste Präferenz einen Freemover-Aufenthalt planen, müssen Sie nicht auf ein Ergebnis der Vergabe der Studienplätze warten, sondern Sie beginnen in diesem Fall sobald wie möglich mit der eigenständigen Organisation des Auslandssemesters und haben uns über das Bewerbungsformular informiert, dass Sie als Freemover ins Ausland gehen möchten. |
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen | |||
Auslandssemester im Wintersemester | 01.03. | Ausnahme für Studienstarter im Sommersemester: 20.03. | |
Auslandssemester im Sommersemester | 01.03. | für innereuropäische Partnerhochschulen (Erasmus+) | |
01.07. | für außereuropäische Partnerhochschulen |
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Studienplätze an den Partnerhochschulen verteilt. Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen nach Bewerbungsfrist eine Nachricht zur Vergabe der Studienplätze.
Anerkennung von Studienleistungen
Über die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bitte informieren Sie sich zunächst selbständig über das angebotene Studienprogramm der kooperierenden Hochschulen. Vorab können Sie mit der Studiengangsleitung auch eine mögliche Anerkennung von Leistungen Ihrer gewünschten Zielhochschule besprechen.
---
Folgende Bedingungen müssen im Regelfall erfüllt werden:
- Kurse müssen auf Masterniveau unterrichtet werden
- Wirtschaftsbezug/Bezug zu fachrichtungsbezogenen Themen muss klar erkennbar sein
- Sprachkurse können generell nicht anerkannt werden
---
Sie müssen in jedem Fall 30 ECTS im Ausland studieren.
Vor Antritt des Auslandssemesters müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung ans Prüfungsamt stellen. Ohne den genehmigten Antrag kann ihr Learning Agreement nicht unterschrieben werden.
Möglichkeiten zur Beratung und Sprechstunde
Für eine persönliche Beratung zum Thema Auslandssemester können Sie sich an das Office for International Studies wenden (Kontakt oben links auf der Webseite)
Bitte beachten Sie unbedingt im Vorfeld folgende Punkte:
|
|
|
Sprechzeiten nach Vereinbarung (s. Kontakt), auch über Zoom möglich.