1. Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)

Für eine Bewerbung mit dem Abschluss der Fachhochschulreife ist es notwendig, dass Sie sowohl den schulischen Teil als auch den praktischen Teil der Fachhochschulreife erlangt haben.

Wir bieten auch für in der beruflichen Bildung Qualifizierten (ohne Abitur oder Fachhochschulreife) die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben.

2. Nachweis eines Praktikums

Für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft müssen Sie ein Praktikum von mindestens zwölf Wochen nachweisen. Mit dem Praktikum möchten wir sicherstellen, dass alle Studierenden über ein Mindestmaß an Praxiserfahrung im kaufmännischen und administrativen Bereich verfügen.

Bitte übernehmen Sie selbständig die Suche nach einem Praktikumsplatz.


Was soll das Praktikum beinhalten? Wie soll es aufgebaut sein?

Während Ihres Praktikums sollen Sie sich mit für den Studiengang fachlich typischen und dazugehörenden Arbeitstechniken und mit Fragen der Unternehmensorganisation vertraut machen. Sie können das Praktikum in unterschiedlichen Bereichen eines Unternehmens(z.B. Vertrieb, Rechnungswesen Logistik, Personalmanagement,...) absolvieren. Dabei ist keine Mindestaufenthaltsdauer in einem Bereich oder einer Abteilung vorgeschrieben.
Das Praktikum können Sie zeitlich teilen und auch in verschiedenen Unternehmen leisten, solange der Gesamtumfang von zwölf Wochen nicht unterschritten wird.
Sie können das Praktikum auch im Ausland absolvieren. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie im Inland. Wir benötigen in diesem Fall eine Bescheinigung aus dem Ausland in deutscher oder englischer Übersetzung.


Wie weisen Sie das Praktikum nach?

In der Praktikumsbescheinigung müssen das Unternehmen, Ihr Name, der zeitliche Umfang und die Art Ihrer Tätigkeit aufgeführt sein. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Es gibt auch keine Vorlage, da wir das Verfahren nicht unnötig komplizieren möchten. Bitte achten Sie als Bewerber*in  darauf, dass die Bescheinigung vollständig ist und insbesondere Ihre Tätigkeiten deutlich erkennbar sind.

Der Nachweis des Praktikums ist bis zum Beginn des 3. Semesters möglich. Die Praktikumsbescheinigung muss jedenfalls nicht schon zur Immatrikulation vorgelegt werden. (Für eine Reihe von Kandidat*innen wäre dies gar nicht möglich, wenn sie sich zum Anmeldungszeitpunkt noch in schulischer Ausbildung befinden). Die vorlesungsfreien Zeiten bis zum 3. Semester reichen aus, um die zwölf Wochen abzuleisten.

Was wird als Praktikum anerkannt?

Wenn Sie eine abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Berufsausbildung abgeschlossen haben, brauchen Sie kein zusätzliches Praktikum zu absovieren. Hier reichen Sie bitte das Abschlusszeugnis Ihres Ausbildungsbetriebs ein.


Was erkennen wir im Einzelfall an?

Tätigkeiten, die Sie im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ausgeübt haben sowie Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstes als Entwicklungshelfer*innen.
Hier kommt es auf den kaufmännisch-administrativen Inhalt und Anteil der Tätigkeiten an, die Sie ebenfalls in einer Bescheinigung nachweisen müssen.


Sie haben noch Fragen zum Praktikum? Dann rufen Sie uns gerne an (0251 83-65519, Helma Otto).

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