Wie werden die Studienplätze vergeben?

Die FH Münster vergibt im zulassungsfreien Studiengang Wirtschaftsinformatik ihre Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren. "Zulassungsfrei" bedeutet, dass alle Studieninteressierte einen Studienplatz erhalten, bei denen die studiengangbezogene Eignung festgestellt wird.

Ob Sie geeignet sind, wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Im ersten Schritt erfolgt eine Leistungsbeurteilung anhand der Abiturdurchschnittsnote sowie den Einzelnoten von studiengangrelevanten Fächern (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache). Eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Leistungskurs Informatik fließen als Bonuspunkte ein. Abhängig von der erreichten Punktzahl werden Sie entweder abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Im zweiten Schritt, dem persönlichen Auswahlgespräch, erhalten Sie unter anderem die Möglichkeit, Ihren Werdegang und Ihre Motivation zum Studieren zu schildern. Vorrangiges Ziel des Gesprächs ist es, dass Sie erkennen lassen, dass Sie das Studium erfolgreich absolvieren wollen und können.

Überzeugen Sie im Gespräch erhalten eine Zusage.

Zulassungsvorrausetzung: Gibt es einen Eignungstest oder ist ein einschlägiges Praktikum erforderlich?

Nein. Um im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der FH Münster studieren zu können müssen Sie an einem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen (Kombination aus schulnotenbasiertem Punktesystem und Auswahlgespräch). Ein Eignungstest im engeren Sinne ist nicht vorgesehen. Das Absolvieren eines einschlägigen Vorpraktikums ist nicht erforderlich.

Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?

Nein, Sie müssen an unserem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen (Kombination aus schulnotenbasiertem Punktesystem und Auswahlgespräch).

Ab wann kann ich mich für das Einstellungsverfahren anmelden?

Ab 1.April eines jeden Jahres: Zu diesem Zeitpunkt wird die Online-Anmeldung in myFH-Portal freigeschaltet.

Anmeldung Eignungsfeststellungsverfahren

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Anmeldefrist endet am 15.Juli des jeweiligen Jahres.

 

Kann ich mich schon anmelden, auch wenn mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt?

Ja, bitte tragen Sie Ihre Durchschnittsnoten aus den letzten Halbjahreszeugnissen ein (Gymnasium: Durchschnitt der gesamten Qualifikationsphase Q1+Q2). Sollten die Fachnoten nur in Worten ausgewiesen werden (z.B. "Befriedigend") weisen Sie uns bitte die Note als Dezimalzahl nach (z.B. 2,5). Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird in der Bewertung prinzipiell "Note, Null" angesetzt ("sehr gut"=1,0 / "gut"= 2,0/...).

Sie müssen Ihr Abschlusszeugnis spätestens zur Immatrikulation an der Fachhochschule vorlegen.

Wie melde ich mich für das Einstellungsverfahren an?

Am 1. April wird in myFH-Portal die Online-Anmeldung freigeschaltet.

Bei dieser geben Sie einfach sukzessive Ihre Daten ein. Sie werden automatisch von Seite zu Seite geleitet und können jederzeit Hilfen anklicken. Für einige Angaben werden Sie in Ihren Unterlagen (Zeugnisse usw.) nachschauen müssen. Am besten halten Sie diese also beim Ausfüllen schon griffbereit. Weiterhin werden Sie aufgefordert, entsprechende Zeugniskopien hochzuladen. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld alle relevanten Dokumente einzuscannen. Beglaubigte Dokumente sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.

Link Anmeldung Eignungsfeststellungsverfahren

Reicht eine normale Kopie meiner Zeugnisse aus?

Für das Eignungsfeststellungsverfahren reicht eine normale Zeugniskopie aus. Im Falle eines positiven Zulassungsbescheids benötigen Sie bei der Einschreibung eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisse.

Was erwartet mich in der zweiten Verfahrensstufe, dem Auswahlgespräch?

Im Gespräch sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Fragen im Zusammenhang mit den persönlichen und beruflichen Perspektiven eines Wirtschaftsinformatikstudiums angemessen zu begründen sowie im Zusammenhang mit fachlichen Fragen begründete Einschätzungen und Argumentationen auszudrücken.

Wie ist der zeitliche Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens, und wann komme ich Bescheid, ob ich geeignet bin?

Die Einladungen für die Auswahlgespräche werden unmittelbar nach Anmeldeschluss versendet.

Die Gespräche finden Ende Juni bis Ende Juli an der FH Münster statt. 

Der Bescheid, dass die Eignung festgestellt wurde, wird spätestens Ende Juli versendet.

Danach müssen Sie sich zum 15. August an der FH Münster bewerben (= Immatrikulation). Nach Eingang der hierfür erforderlichen Unterlagen und deren Prüfung erhalten Sie vom Service Office für Studierende eine Zahlungsaufforderung für die Überweisung des Sozial- und Studierendenschaftbeitrages. Mit Eingang des Betrages ist die Einschreibung erfolgt. Danach erhalten Sie die Studienbescheinigungen, eine BAföG-Bescheinigung, den Studierendenausweis sowie das Semesterticket.

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Ist mein Bescheid zur Eignungsfeststellung nur für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Wintersemester gültig?

Nein, er ist auch noch für das Wintersemester im Folgejahr gültig.

Bsp: positive Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren 2020 - Gültigkeit des Bescheides für Studienbeginn im Wintersemester 2020/21 und Wintersemester 2021/22.

Was muss ich als Hochschulwechsler tun?

Als Hochschulwechsler müssen Sie auch am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Zusätzlich ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester vorzunehmen.

Was muss ich als internationaler Studienbewerber beachten?

Internationale Studienbewerber bewerben sich auch für das Eignungsfeststellungsverfahren. Dafür müssen die Noten aus dem Heimatland mit der Bayrischen Formel in das deutsche Notensystem umgerechnet werden.

In Abhängigkeit vom Heimatland kann ein Studium in Deutschland eventuell nur aufgenommen werden, wenn zusätzlich zum Abitur auch ein erfolgreiches Studienjahr oder eine Feststellungsprüfung nachgewiesen werden kann. In diesem Fall sind die Noten als Durchschnitt zu bilden.

Kann ich das Studium ohne Programmiervorkenntnisse beginnen?

Ja, das Modul "Grundlagen der Programmierung" im ersten Semester führt ohne Vorkenntnisse in die Programmierung ein. Im weiteren Verlauf des Studiums kommen dann weitere Aufbaumodule mit Programmierinhalten hinzu. Sie sollten also die Bereitschaft mitbringen, die Techniken der Software-Entwicklung zu erlernen. Sollten Sie überlegen, ob das etwas für Sie ist und Sie sich entsprechend informieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick in eines der folgenden zwei Bücher:

  1. Das Buch "Programmieren spielend gelernt mit dem Java-Hamster-Modell" von Dietrich Boles eignet sich für einen spielerischen Einstieg.
  2. Das Buch "Java lernen mit BlueJ" ist ebenfalls für Einsteiger und dient aktuell auch als Lehrbuch für das Modul "Grundlagen der Programmierung".

Wer einen Studienplatz bekommen hat, kann als Programmieranfänger*in vor Studienbeginn bei uns einen  Vorkurs besuchen, den wir u.a. mit dem erstgenannten Buch durchführen.

Kann ich schon einmal in das Studium "reinschnuppern" und bestimmte Veranstaltungen besuchen?

Ja, das ist im Rahmen der Schnuppervorlesungen möglich.

Ist es möglich, Wirtschaftsinformatik an der FH Münster dual oder berufsbegleitend zu studieren?

Nein, der Studiengang ist als Vollzeit- und Präsenzstudium konzipiert.

Kann ich auch zum Sommersemester mit dem Studium beginnen?

Nein, der Studiengang wird nur zum Wintersemester angeboten.

Welche Systemanforderungen für Notebooks werden empfohlen?

Es ist ein Notebook erforderlich, welches folgende Anforderungen erfüllen sollte:

  • 8GB RAM Minimum
  • CPU der Intel i-Generation oder äquivalente Leistung (Netbook Prozessoren werden nicht empfohlen)
  • 1366x768 minimale Auflösung, empfohlen 1920x1080, 15"+
  • 500GB+ Festplatte/Speicherplatz
  • Wireless LAN, Ethernet Anschluss
  • 64Bit-Betriebssystem(Windows, OSX, Linux, etc.), das virtuelle Maschinen (VMWare, Oracle Virtualbox) ausführen kann
  • Videoausgang für Präsentationen
  • Angemessene Akkulaufzeit (2h+)

Apple-Geräte können auch genutzt werden, solange diese die oben genannten Geräteanforderungen erfüllen.

Kann ich direkt nach dem Bachelorstudium meinen Master machen?

Ja, das ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Bei der Einschreibung und bei Rückmeldungen im laufenden Studium muss der Semesterbeitrag gezahlt werden. Dies sind keine Studiengebühren, sondern ein Beitrag für die öffentlichen Einrichtungen der Hochschule, die jeder Studierende zu entrichten hat. Mit dem Semesterticket bekommt jede(r) die Berechtigung, günstig in den zahlreichen Mensen zu essen und kostenlos in NRW die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Regionalbahn) für das gesamte Semester zu benutzen.

Welche Möglichkeiten gibt es, mein Studium zu finanzieren?

Eine Auswahl der Möglichkeiten, Unterstützung bei der Studienfinanzierung zu erhalten, finden Sie nachfolgend.

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