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A

Ausländische Studienbewerber*innen

Bei der Bewerbung für ein Studium bezieht sich „ausländisch“ oder „international“ auf Drittstaatler*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Studienabschluss nicht in Deutschland oder der EU erworben haben. Als Studierende aus Drittstaaten gelten Personen aus Island, Norwegen, Liechtenstein und Nicht-EU-Ländern. Für internationale Studienbewerber*innen gelten an der FH Münster zum Teil unterschiedliche Bewerbungsfristen.

B

Bachelor

Der Bachelor ist der erste akademische Grad, den Sie an einer Hochschule erwerben können. Um zu einem Bachelorstudium zugelassen zu werden, müssen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung, z. B. einem (Fach-)Abitur verfügen. In bestimmten Fällen können Sie ein Studium auch ohne (Fach-)Abitur beginnen.

F
I

Internationale Studienbewerber*innen

Bei der Bewerbung für ein Studium bezieht sich „ausländisch“ oder „international“ auf Drittstaatler*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Studienabschluss nicht in Deutschland oder der EU erworben haben. Als Studierende aus Drittstaaten gelten Personen aus Island, Norwegen, Liechtenstein und Nicht-EU-Ländern. Für internationale Studienbewerber*innen gelten an der FH Münster zum Teil unterschiedliche Bewerbungsfristen.

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