Das BAföG-Amt fordert Sie zum Ende des 4. Bachelorsemesters auf, eine Leistungsbescheinigung einzureichen, auf der Ihnen das Prüfungsamt ein ordnungsgemäßes Studium bestätigt.

 

  • Sie studieren im Bachelor Oecotrophologie (kein Lehramt) sowie Immobilien- und Facility Management:

Bis zum Ende des 4. Semesters müssen Sie dafür 65 Leistungspunkte erreicht haben. Wichtig: Der Prüfungstermin im September/Oktober wird dafür nicht berücksichtigt, weil er schon zum nächsten Semester zählt - nämlich zu Ihrem 5.

Bitte füllen Sie dafür das Formblatt aus, anschließend lassen Sie es im Prüfungsamt bestätigen und unterschreiben:

Sie haben zum Ende des 4. Semesters die 65 Leistungspunkte noch nicht erreicht? Dann setzt die BAföG-Förderung im 5. Semester aus. Zum Ende des 5. Semesters haben Sie erneut die Möglichkeit, die Leistungsbescheinigung einzureichen. Dafür benötigen Sie dann allerdings 90 Leistungspunkte.

 

  • Sie studieren im Bachelor Lehramt:

Für den Studienanteil der beruflichen Fachrichtung, den Sie ja an der FH Münster absolvieren, müssen Sie 25 Leistungspunkte bis zum Ende des 4. Semesters erbracht haben. Die Bestätigung kann Ihnen sowohl das Prüfungsamt des Fachbereiches als auch das Institut für Berufliche Lehrerbildung (IBL) ausstellen.

Sie haben zum Ende des 4. Semesters die 25 Leistungspunkte noch nicht erreicht? Dann setzt die BAföG-Förderung im 5. Semester aus. Zum Ende des 5. Semesters haben Sie erneut die Möglichkeit, die Leistungsbescheinigung einzureichen. Dafür benötigen Sie dann allerdings 40 Leistungspunkte.

Für den Studienanteil des allgemeinbildenden Faches und der Bildungswissenschaften müssen Sie eine weitere Bestätigung an der Universität Münster einholen.

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