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Reisekostenzuschuss für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen

Das Promotionskolleg fördert den wissenschaftlichen Austausch und die Vernetzung von Doktorandinnen und Doktoranden der FH Münster mit Reisekostenzuschüssen für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen.

Die maximale Höhe der Reisekostenzuschüsse richtet sich nach dem Konferenzort:

Konferenzort Höhe des Zuschusses
Inland: bis 250,00 €
Europa: bis 450,00 €
Außerhalb Europas: bis 650,00 €

Weitere Hinweise sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Antrag:


Förderung von Open Access-Publikationen

Die FH Münster fördert mit einem Publikationsfonds die Veröffentlichung im Open Access sowohl für Zeitschriftenartikel als auch für Monographien. Als Promovierende profitieren Sie von der Förderung: Sowohl Veröffentlichungen im Verlauf Ihrer Promotion als auch Ihre Dissertation selbst können mit bis zu 3500€ gefördert werden. Dissertationsschriften sind förderfähig, wenn sie eine exzellente Bewertung (summa cum laude) erhalten haben und in einem anerkannten Fachverlag veröffentlicht werden.

Auf der Seite der FH-Bibliothek (interner Link) erhalten Sie weitere Informationen zum Publikationsfonds sowie Informationen zu den Förderbedingungen.


Kostenlose Citavi-Lizenz

Als Beschäftige*r der FH Münster können Sie eine kostenlose Lizenz für das Literaturverwaltungsprogramm Citavi erhalten. Informationen zu weiteren Literaturverwaltungsprogrammen erhalten Sie auf der Seite der FH-Bibliothek hier.


Akademische Nachwuchsförderung: Qualifizierungsstellen

Das Präsidium der FH Münster fördert regelmäßig erneut die Einrichtung von Qualifizierungsstellen für Nachwuchs-Wissenschaftler*innen. Weitere Informationen und alle Unterlagen finden Sie im hochschulweiten internen Online Portal FINDUS: FINDUS - Qualifizierungsstellen (Intern)


Promotionsstipendium der Gleichstellungsbeauftragten

Seit 2010 vergibt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FH Münster Promotionsstipendien an Frauen. Ziel dieser Stipendienvergabe ist, die Chancengleichheit in Deutschland durch gezielte und individuelle Förderung begabter Akademikerinnen zu stärken sowie den Frauenanteil in Wissenschaft und Forschung zu erhöhen.


Staatlich geförderte Promotionsstipendien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Promovierende über 13 Begabtenförderungswerke, die Promotionsstipendien vergeben. Die verschiedenen Begabtenförderungswerke spiegeln die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider und vertreten unterschiedliche Weltanschauungen und politisch-gesellschaftliche Zugehörigkeiten. Die Höhe der Förderung ist durch die Förderrichtlinien des BMBF vorgegeben. Promovierende können ein Stipendium von bis zu 1450€ erhalten, daneben sind Zuschüsse für Familien und Krankenkassenbeiträge möglich.

Neben überdurchschnittlichen akademischen Leistungen legen die Förderwerke Wert auf gesellschaftliches und soziales Engagement. Die Förderung umfasst sowohl die finanziellen Zuwendungen als auch die sogenannte ideelle Förderung, bestehend aus einem Begleitangebot mit inhaltlichen Veranstaltungen, Netzwerktreffen und Bildungsreisen.

Neben der Förderung ist es möglich, entweder mit bis zu einer Viertelstelle in Forschung und Lehre oder bis zu fünf Stunden außerhalb von Forschung und Lehre zu arbeiten.

Im Dokument "Staatlich geförderte Promotionsstipendien" erhalten Sie einen Überblick über die 13 Begabtenförderungswerke.


Weitere Fördermöglichkeiten:

Internationale Fördermöglichkeiten:

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