Eignungsprüfung vor der Bewerbung

Eine entscheidende Zugangsvoraussetzung für "Design" (Bachelor) ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Außerdem müssen Sie an dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) teilnehmen. Das Auswahlverfahren besteht aus einer Eignungsprüfung und ist Teil des Zulassungsverfahrens. Das heißt, nur wenn Sie den Eignungstest bestehen, nehmen Sie teil am Bewerbungsprozess.

Nicht vergessen:

  • Die Anmeldefrist für die Eignungsprüfung liegt vor der offiziellen Bewerbungsfrist für das Studium.
  • Eine wichtige Zugangsvoraussetzung für "Design" ist ein Vorpraktikum. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Links unten.

Voraussetzungen und Bewerbung

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Fachbereichs Design ausführlich zu den Zugangsvoraussetzungen. Dort finden Sie auch detaillierte FAQs zu den einzelnen Bewerbungsschritten sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, die Ihnen Auskunft zum Portfolio und zum Eignungstest erteilen. Auf der Seite der Studiengangbeschreibung finden Sie ebenfalls weitere Infos.

 


Verfahrensnote ist entscheidend bei der Zusage

Die Eignungsprüfung wird benotet und verrechnet mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note). Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist sehr wichtig, denn am Ende ist nicht entscheidend, welche Abi-Note, sondern welche zusammengerechnete "neue" Note (Verfahrensnote) Sie haben. Mit dieser bewerben Sie sich um den Studienplatz.


So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Prozentualer Anteil bei der Berechnung der Verfahrensnote Kriterium bei der Zulassung

Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Note): 51 %

Orts-NC

Note der Eignungsprüfung: 49 %

Auswahlverfahren der Hochschule

 


Rechenbeispiel: Kombination Note und Eignungsprüfung

Ein*e Bewerber*in hat einen Abi-Schnitt von 2,5 und möchte sich auf den Bachelorstudiengang "Design" bewerben. Vorab muss die Person eine Eignungsprüfung ablegen. Die Person besteht die Prüfung mit der Note 1,3. Diese Teilnote fließt ein in die Verfahrensnote. Die zweite und dritte Stelle nach dem Komma fallen weg und es wird nicht gerundet. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person für den Studiengang "Design" mit der Verfahrensnote von 1,9, die besser ist als ihr Abi-Schnitt.

2,5 x 51 + 1,3 x 49 = 191,2
191,2 : 100 = 1,912
Verfahrensnote: 1,9

 


Studienplatz mit Wartesemestern sichern

Mit Wartesemestern können Sie die Note der Hochschulreife verbessern. Bei "Design" (Bachelor) gibt es jedoch eine Ausnahme: Hier ist es nicht möglich, den Notenschnitt durch Wartesemester zu heben - aber es gibt eine Wartezeitquote.

Eine Wartezeitquote bedeutet, dass die FH Münster jedes Semester 10 Prozent der verfügbaren Studienplätze an die Bewerber*innen vergibt, die nach der Hochschulreife am längsten auf das Studium gewartet haben. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Sie können sich maximal 7 Wartesemester anrechnen lassen. Bei 10 Prozent der Studienplätze, die nach der Wartezeit vergeben werden, ist die Abi-Note also weniger wichtig.

 


Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang (Studiengang mit NC) zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note der Hochschulreife.

Ob Sie zugelassen werden, das heißt, ob Sie einen Studienplatz erhalten, hängt auch ab von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden.

Bei dem Studiengang "Design" (Bachelor) ist das "zusätzliche" Auswahlkriterium eine Eignungsprüfung. Die Prüfung kann entscheidend dabei sein, ob Sie eine Zusage für das Studium bekommen.

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