Bachelornote ist entscheidend
Wenn Sie sich für den Studiengang "Ernährung und Gesundheit" (Master) interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine entscheidende Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Entscheidend bei Ihrer Bewerbung ist also Ihre Bachelornote. Sollten Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis haben, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) bewerben (mehr dazu im Link unten).
Voraussetzungen und Bewerbung
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Fachbereichs Oecotrophologie und Facility Management zu den Einzelheiten des Studiengangs sowie zum Ablauf der Bewerbung. Auf den Webseiten finden Sie weitere Informationen sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, die Ihnen Auskunft zur Anerkennung der praktischen Tätigkeit erteilen.
Berufliche Tätigkeit verbessert die Note (Bonierung)
Im Bewerbungsprozess können Sie Ihre Bachelornote um einige Kommastellen verbessern, wenn Sie in einem relevanten Bereich beruflich tätig gewesen sind. Sie nehmen dann teil am Auswahlverfahren der Hochschule. So erhöhen Sie Ihre Aussichten auf einen Studienplatz.
Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung. Falls Sie keine entsprechende Berufserfahrung haben, können Sie sich trotzdem bewerben. Sie nehmen dann auch teil am Zulassungsverfahren, nur ohne eine zusätzliche Bonierung.
Eine Bonierung ist die Verbesserung der Verfahrensnote. Mit der Verfahrensnote bewerben Sie sich auf den Masterstudienplatz. Im Rechenbeispiel unten sehen Sie, wie sich die Verfahrensnote zusammensetzt.
Berufserfahrung anerkennen lassen
Wenn Sie nach Ihrem Bachelorstudium als Oecotropholog*in, Ernährungswissenschaftler*in oder in einem artverwandten Gebiet gearbeitet haben, können Sie sich die Tätigkeit anrechnen lassen. Bei der Bewerbung für den Studienplatz können Sie dann Ihre Verfahrensnote um den Wert von 0,3 verbessern. Nachweise über eine praktische Tätigkeit laden Sie bei der Online-Bewerbung hoch.
Wichtiger Hinweis: Für "Ernährung und Gesundheit" (Master) müssen Sie eine Bachelornote von mindestens 2,3 mitbringen (Stand 08/22). Nur dann können Sie sich eine Berufstätigkeit anerkennen lassen und eine Bonierung von 0,3 erhalten. Sie nehmen also teil am Auswahlverfahren der Hochschule. Falls Sie zum Beispiel einen Bachelorschnitt von 2,6 haben und relevante Berufserfahrungen nachweisen können, dann ist es nicht möglich, Ihre Note um 0,3 zu verbessern, um dann mit einer Verfahrensnote von 2,3 am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Das bedeutet, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, nehmen Sie nicht teil am Auswahlverfahren der Hochschule und damit auch nicht am Bewerbungsverfahren. |
Rechenbeispiel: Wie sich Ihre Note verbessert
Ein*e Bewerber*in hat eine Bachelornote von 1,9 und möchte sich auf den Masterstudiengang "Ernährung und Gesundheit" bewerben. Da die Person nach ihrem Studium als Oecotropholog*in tätig war, kann sie ihre Verfahrensnote um den Wert von 0,3 verbessern. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person für den Studiengang "Ernährung und Gesundheit" mit einer besseren Verfahrensnote von 1,6.
Bachelornote | 1,9 |
Bonierung durch berufliche Tätigkeit | -0,3 |
Verfahrensnote |
1,6 |
Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?
Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die Bachelornote. Ob Sie zugelassen werden, kann aber auch abhängen von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden. Bei dem Studiengang "Ernährung und Gesundheit" (Master) ist das "zusätzliche" Auswahlkriterium eine relevante berufliche Tätigkeit. Wer diese nachweisen kann, erhöht die Chancen auf eine Zusage zum Studium. Allerdings ist es kein Muss, Berufserfahrungen nachzuweisen. Es ist "ein Bonus". Wer "nur" einen entsprechenden Bachelorabschluss hat, nimmt auch teil am Zulassungsverfahren. |