Auswahlgespräch vor der Bewerbung

Wenn Sie sich für den Studiengang "Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft" (Master) interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Sollten Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis haben, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) bewerben (mehr dazu im Link unten).

Außerdem müssen Sie an einem Auswahlgespräch teilnehmen. Ob Sie zu dem Interview eingeladen werden, hängt ab von Ihrer Bachelornote. Eingeladen werden die 40 besten Bewerber*innen. Das Gespräch ist Teil des Zulassungsverfahrens, das heißt, nur wer eine Zusage zum Gespräch erhalten hat, nimmt teil am Bewerbungsprozess.

Nicht vergessen: Die Bewerbungsfrist für das Auswahlgespräch liegt vor der offiziellen Bewerbungsfrist für das Studium.

Voraussetzung und Bewerbung

Bitte informieren Sie sich ausführlich zu den Zugangsvoraussetzungen. Auf der Webseite des Fachbereichs Oecotrophologie · Facility Management finden Sie unter anderem Einzelheiten zu den Bewerbungsschritten sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, die Ihnen Auskunft zum Auswahlgespräch erteilen. Auf der Seite der Studiengangbeschreibung finden Sie ebenfalls weitere Infos.

 


Verfahrensnote ist entscheidend bei der Zusage

Im Auswahlgespräch wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, inhaltliche Fragen zum Themengebiet des Studiengangs zu beantworten. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen und beruflichen Perspektiven in Bezug auf den Studiengang begründen. Das Interview dauert etwa 20 Minuten.

Das Auswahlgespräch wird benotet und verrechnet mit Ihrer Abschlussnote. Beide "Teilnoten" ergeben die Verfahrensnote. Mit dieser bewerben Sie sich um den Studienplatz.

So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Prozentualer Anteil bei der Berechnung der Verfahrensnote Kriterium bei der Zulassung

Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Bachelornote): 60 %

Orts-NC

Note des Auswahlgespräches: 40 %

Auswahlverfahren der Hochschule

 


Berufliche Tätigkeit verbessert die Note (Bonierung)

Wenn Sie nach Ihrem Bachelorstudium Berufserfahrungen gesammelt haben, können Sie sich die Tätigkeit anrechnen lassen. Damit verbessern Sie Ihre Verfahrensnote um eine Kommastelle (0,1) und erhöhen Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Die Tätigkeit muss mindestens 2 Monate in Vollzeit (ca. 300 Stunden) ausgeübt worden sein.

Wichtiger Hinweis:

Für "Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft" (Master) müssen Sie eine Bachelornote von mindestens 2,5 mitbringen (Stand 08/22). Nur dann können Sie sich eine Berufstätigkeit anerkennen lassen und eine Bonierung erhalten. Sie nehmen also teil am Auswahlverfahren der Hochschule.

Falls Sie zum Beispiel einen Bachelorschnitt von 2,6 haben und in einem relevanten Bereich beruflich tätig waren, dann ist es nicht möglich, Ihre Note um 0,1 zu verbessern, um dann mit einer Verfahrensnote von 2,5 am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Das bedeutet, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, nehmen Sie nicht teil am Auswahlverfahren der Hochschule und damit auch nicht am Bewerbungsverfahren.

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Sie sich mit einer Note höher als 2,5 bewerben. Bitte informieren Sie sich dazu beim Fachbereich Oecotrophologie · Facility Management.

 


Rechenbeispiel: Wie sich Ihre Note verbessert

Ein*e Bewerber*in hat die Bachelornote 2,5 und möchte sich auf den Masterstudiengang "Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft" bewerben. Die Person wird zum Auswahlgespräch eingeladen und besteht mit 1,2. Diese "Teilnote" fließt ein in die Verfahrensnote. Da die Person nach ihrem Bachelorstudium sechs Monate in einem relevanten Bereich gearbeitet hat, kann sie ihre Verfahrensnote zusätzlich um den Wert 0,1 verbessern. Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen sich noch einmal. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person mit einer deutlich besseren Verfahrensnote von 1,8.

Verfahrensnote nach Auswahlgespräch
2,5 x 60 + 1,2 x 40 = 198
198 : 100 = 1,98
Verfahrensnote: 1,9
Verfahrensnote nach Auswahlgespräch  1,9
Bonierung durch Berufserfahrung -0,1
Engdültige Verfahrensnote
 1,8

 


Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die Bachelornote.

Ob Sie zugelassen werden, kann aber auch abhängen von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden.

Bei dem Studiengang "Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft" (Master) gibt es gleich mehrere "zusätzliche" Auswahlkriterien. Eines ist das Auswahlgespräch. Das Gespräch ist obligatorisch und hat viel Gewicht bei der Studienplatzvergabe. Das andere ist eine relevante berufliche Tätigkeit. Wer diese nachweisen kann, erhöht die Chancen auf eine Zusage zum Studium.

Allerdings ist es kein Muss, Berufserfahrungen nachzuweisen. Es ist "ein Bonus". Wer "nur" einen entsprechenden Bachelorabschluss hat und zum Interview eingeladen wird, nimmt auch teil am Zulassungsverfahren.

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