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Zusage zum Studienplatz hängt von mehreren Kriterien ab

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (Studiengang mit NC) zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Das bekannteste ist die Note der Hochschulreife (für Bachelorstudiengänge) bzw. die Note des Bachelorabschlusses (für Masterstudiengänge). Das heißt, Bewerber*innen mit guten Noten haben in der Regel gute Chancen auf einen Studienplatz.


Höhere Chancen auf Zusage

Es zählt aber nicht nur die Abi- oder Bachelornote. Ob Sie zugelassen werden, das heißt, ob Sie einen Studienplatz erhalten, hängt auch ab von dem "Auswahlverfahren der Hochschule" (AdH). Bei dem Auswahlverfahren hat die FH Münster zusätzliche Kriterien festgelegt, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden. Oft verbessern sich dadurch Ihre Chancen auf eine Zusage und Sie kommen dank der weiteren Auswahlkriterien zum Wunschstudienplatz.

Gut zu wissen: In den Masterstudiengängen können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) bewerben. Weitere Infos dazu finden Sie im Link unten.

 


Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) - Was ist das?

Das "zusätzliche" Auswahlkriterium kann entscheidend dabei sein, ob Sie eine Zusage für das Studium bekommen. Welches das ist, hängt von dem einzelnen Studiengang ab. Eine Übersicht der Studiengänge mit AdH finden sie unten.


Es gibt ganz unterschiedliche Kriterien. Das sind die Wichtigsten:


Eignungsprüfung oder Auswahlgespräch

  • Test oder  Interview: Hier geht es darum, wie gut Sie in der Eignungsprüfung oder im Auswahlgespräch vor der Bewerbung abschneiden.
  • Obligatorisch: Die Teilnahme am Test bzw. Interview ist obligatorisch.
  • Verfahrensnote: Nach dem Test bzw. Interview erhalten Sie eine "zusätzliche" Note. Wenn die Studienplätze vergeben werden, wird darauf geschaut, welche Abi- bzw. Bachelornote Sie mitbringen und welche Punktzahl Sie in der Eignungsprüfung bzw. im Auswahlgespräch bekommen haben. Beide Noten werden miteinander verrechnet und ergeben eine neue Note - die Verfahrensnote. Diese entscheidet schließlich, ob Sie zugelassen werden.

So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Bachelor Note Hochschulreife  + Ergebnis Eignungsprüfung / Auswahlgespräch = Verfahrensnote
Master Note Bachelorabschluss  + Ergebnis Eignungsprüfung / Auswahlgespräch = Verfahrensnote

 


Wartezeit, Berufserfahrung, praktische Tätigkeiten

  • Was sie zusätzlich mitbringen: Hier geht es darum, wie viele Wartesemester, welche einschlägigen Berufserfahrungen oder relevanten praktischen Tätigkeiten Sie mitbringen.
  • Fakultativ: Diese Kriterien sind fakultativ. Das heißt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich diese anrechnen lassen. Falls Sie keine Wartesemester gesammelt haben oder keine berufliche Tätigkeit nachweisen können, nehmen Sie trotzdem teil am Zulassungsverfahren.
  • Verfahrensnote: Mit diesen Voraussetzungen verbessern Sie Ihren Abi- oder Bachelorschnitt um einige Kommastellen. Die zu Ihren Gunsten "korrigierte" neue Note heißt ebenfalls Verfahrensnote. Können Sie Ihre Verfahrensnote verbessern, ist das eine "Bonierung".
  • Wichtiger Hinweis: Sie können Ihre Verfahrensnote nur dann verbessern, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Studienfach erfüllen. Ein Beispiel: Voraussetzung für einen Masterstudiengang ist die Bachelornote von mindestens "gut" (2,3). Nur wenn Sie diese oder eine bessere Note haben, erhalten Sie eine Bonierung. Sollte Ihre Note schlechter als 2,3 sein, nehmen Sie automatisch nicht teil am Zulassungsverfahren.

So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Bachelor Note Hochschulreife  + Wartezeit = Verfahrensnote
Bachelor Note Hochschulreife  + Berufserfahrung / praktische Tätigkeit = Verfahrensnote
Bachelor Note Hochschulreife  + Wartezeit und Berufserfahrung / praktische Tätigkeit = Verfahrensnote
Master Note Bachelorabschluss  + Berufserfahrung / praktische Tätigkeit = Verfahrensnote
Auf den Punkt gebracht: Je nachdem, wie gut Sie in dem "zusätzlichen" Kriterium abschneiden bzw. ob Sie gewisse Voraussetzungen mitbringen, können Sie Ihre Bewerbungschancen erhöhen.

 


Studiengänge mit AdH (Bachelor und Master)

In den meisten Bachelorstudiengängen werden die freien Plätze neben der Abschlussnote nach nur einem weiteren Kriterium vergeben, nämlich der Wartezeit.

Einige Bachelor- und Masterstudiengänge haben gleich mehrere Kriterien, nach denen die Kandidat*innen ausgewählt werden. Welche Studiengänge das sind, finden Sie in dieser Übersicht:

 


Wartesemester heben Notenschnitt (Bachelor)

Wenn die Studienplätze vergeben werden, ist das zweite Auswahlkriterium in der Regel die Wartezeit. Ob Sie einen Bachelorstudienplatz erhalten, hängt also meist davon ab, welche Durchschnittnote Sie im Abschlusszeugnis mitbringen und wie viele Wartesemester Sie haben. Beides wird miteinander verrechnet. Zusammen ergeben sie die Verfahrensnote. Mit der Verfahrensnote bewerben Sie sich schließlich um den Studienplatz.

Warten kann sich lohnen

Ein Wartesemester ist ein Halbjahr. Es wird ab dem Zeitpunkt gezählt, ab dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Nehmen Sie Ihr Studium also zu einem späteren Zeitpunkt auf, sammeln Sie Wartesemester. Das hebt Ihren Abi-Schnitt um einige Kommastellen (auch Bonierung genannt). Ihre verbesserte Abi-Note ist die Verfahrensnote.

Bis zu 7 Wartesemester anrechnen lassen

Pro Wartesemester heben Sie Ihre Abi-Note um den Wert von 0,1. Allerdings können Sie sich höchstens 7 Wartesemester anrechnen lassen, also Ihre Note maximal um den Wert von 0,7 "nach oben korrigieren". Eine Wartezeitquote gibt es an der FH Münster nicht.

Gut zu wissen: Der Studiengang "Design" (Bachelor) ist eine Ausnahme. Hier gibt es keine Bonierung durch die Wartezeit, aber eine Wartezeitquote. Das bedeutet, Ihre Bewerbungschancen sind unabhängig von Ihrer Note dann gut, wenn Sie viele Wartesemester gesammelt haben. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Link oben "Design" (Bachelor).

Master

Wartesemester spielen bei der Bewerbung für ein Masterstudium keine Rolle.

 


Rechenbeispiel: Mit Wartesemestern Bewerbungschancen verbessern (Bachelor)

Ein*e Bewerber*in hat einen Abi-Schnitt von 2,4 und möchte sich auf den Bachelorstudiengang "Immobilien- und Facility Management" bewerben. Da die Person 6 Wartesemester gesammelt hat, hebt sich der Schnitt um den Wert von 0,6. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person für den Studiengang "Immobilien- und Facility Management" mit einer deutlich besseren Verfahrensnote von 1,8.

Abi-Note  2,4
Bonierung durch 6 Wartesemester -0,6
Verfahrensnote  1,8
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