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Auf schriftlichen Antrag können sich Studierende in der Regel für die Dauer eines Semesters beurlauben, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, beispielsweise eine Krankheit. Auch die Ableistung eines Dienstes wird als Begründung anerkannt.

Bitte vergessen Sie die Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrags und die Rückmeldung nicht, falls dies erforderlich ist! Nähere Einzelheiten entnehmen Sie dem Antragsformular.

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich innerhalb der von der Hochschule für die Rückmeldung festgesetzten Frist zu stellen, in Ausnahmefällen spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird. Rückwirkende Beurlaubungen sind ausgeschlossen. Für das 1. Fachsemester ist eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen zulässig. Nähere Informationen im Antragsformular.



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