Wie exmatrikuliere ich mich?

Sie können sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag im Service Office für Studierende ein und legen ihm folgende Unterlagen bei:
- ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation,
- Entlastungsbescheinigung des Fachbereichs (nicht in allen Fachbereichen erforderlich - siehe Antragsformular)
- Entlastungsbescheinigung der Bibliothek
- Antrag auf Exmatrikulation: Fachbereiche in Steinfurt (pdf, 364.43 KB)
- Antrag auf Exmatrikulation: Fachbereiche Bauingenieurwesen, Wirtschaft, Sozialwesen und Gesundheit (pdf, 371.58 KB)
- Antrag auf Exmatrikulation: Fachbereich Architektur (pdf, 320.34 KB)
- Antrag auf Exmatrikulation: Fachbereich Design (pdf, 284.51 KB)
- Antrag auf Exmatrikulation: Fachbereich Oecotrophologie - Facility Management (pdf, 367.34 KB)
Achtung BAföG-Empfänger!
Ihre Exmatrikulation wird von der FH Münster nicht automatisiert an das BAföG-Amt übermittelt. Teilen Sie deshalb dem BAföG-Amt selbst mit, dass Sie Ihr Studium beendet haben. Ansonsten würde die BAföG-Zahlung weiterlaufen und Sie müssten das überwiesene Geld zurückzahlen.
Erstattung des Semestertickets
Die Erstattung des Semestertickets bei Exmatrikulation erfolgt über das Service Office für Studierende der FH Münster.
Bei anderen Erstattungsgründen wie z. B. studienbedingte Abwesenheit vom Studienort oder Befreiung vom Semesterticket aufgrund eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke gemäß § 145 SGB IX wenden Sie sich bitte an den AStA.
Fristen der anteiligen Erstattung
Grundsätzlich werden Sie spätestens zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt haben.
Wenn Sie z.B. Mitte August Ihre Bachelorarbeit (letzte Prüfungsleistung) abgegeben haben, Ihre Noten aber erst Ende September erhalten, werden Sie trotzdem zum Ende des Sommersemesters (31. August) exmatrikuliert. Eine Rückmeldung zum Wintersemester führt nicht dazu, dass Sie im Wintersemester einen Studierendenstatus haben.
Wenn Sie aber Ihr Studium z. B. bereits im April erfolgreich beendet haben, können Sie sich aktiv exmatrikulieren lassen und haben dann einen Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Semesterbeitrags. Die bestandene Prüfung bzw. die Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung führt nicht automatisch zur vorzeitigen Exmatrikulation.
Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk wird bei vorzeitiger Exmatrikulation anteilig erstattet. Der Studierendenschaftsbeitrag für den AStA wird für das Semester, in das Sie eingeschrieben sind, nur bis zum offiziellen Vorlesungsbeginn erstattet. Der offizielle Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2023/24 ist der 25. September.
Das Semesterticket wird bis 45 Tage nach Semesterbeginn (im Wintersemester bis zum 15.10., im Sommersemesater bis zum 14.04.) vom Service Office für Studierende komplett erstattet. Anschließend ist eine Erstattung bei Exmatrikulation nicht mehr möglich. Eine anteilige Erstattung des Semestertickets ist nicht vorgesehen.
Sommersemester 2023*
Zeitraum | Betrag |
bis 19.03.2023 | 308,44 € |
20.03.2023 - 31.03.2023 | 277,20 € |
01.04.2023 - 14.04.2023 | 260,64 € |
15.04.2023 - 30.04.2023 | 66,24 € |
01.05.2023 - 31.05.2023 | 49,68 € |
01.06.2023 - 30.06.2023 | 33,12 € |
01.07.2023 - 31.07.2023 | 16,56 € |
01.08.2023 - 31.08.2023 | 0,00 € |
Wintersemester 2023/2024*
Zeitraum | Betrag |
bis 24.09.2023 | 335,20 € |
25.09.2023 - 30.09.2023 | 299,40 € |
01.10.2023 - 15.10.2023 | 279,40 € |
16.10.2023 - 31.10.2023 | 80,00 € |
01.11.2022 - 30.11.2022 | 60,00 € |
01.12.2022 - 31.12.2022 | 40,00 € |
01.01.2023 - 31.01.2023 | 20,00 € |
01.02.2023 - 28.02.2023 | 0,00 € |
* Angaben ohne Gewähr