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Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss der FH Münster vertritt die Interessen der Studierenden. Der AStA informiert u. a. über das hochschulpolitische Geschehen, bietet vielseitige Services an und richtet diverse Veranstaltungen aus. Der AStA besteht aus einem Vorstand, aus Referent*innen für verschiedene Aufgabengebiete und Projektstellen.

Alumni

Alumni sind ehemalige Studierende, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Die FH Münster pflegt über die Plattform „Alumni-Netzwerk“ einen lebendigen Austausch mit ihren Absolvent*innen. Viele Fachbereiche und Institute bieten darüber hinaus diverse Vernetzungsangebote auf ihren eigenen Alumni-Webseiten an.

Arbeiterkind.de

Arbeiterkind.de ist eine Initiative, die Schüler*innen aus Familien ohne Hochschulerfahrung fördert. Die Mentor*innen von Arbeiterkind.de stehen Studierenden mit Tipps zur Organisation, Finanzierung und Vernetzung während des Studiums zur Seite.

Audimax

Audimax steht für Auditorium Maximum. Dabei handelt es sich um den größten Hörsaal einer Hochschule.

Auslandssemester

Ein Auslandssemester kann Bestandteil eines internationalen Studiengangs sein, Sie können es aber auch in jedem anderen Studiengang individuell planen und so ein Semester an einer ausländischen Hochschule verbringen. Dabei wird kein Studienabschluss erworben, die belegten Kurse an der ausländischen Hochschule können aber oft an der deutschen Hochschule auf die Gesamtstudienleistung angerechnet werden. Unterstützung und Tipps zum Auslandssemester – auch hinsichtlich Fördermöglichkeiten – gibt es im International Office.

Ausländisches Schulzeugnis

Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berechtigt dazu, ein Studium in Deutschland aufzunehmen. Erwerben Sie die HZB, erwerben Sie damit die Fähigkeit zu studieren. Wo sie was studieren können, hängt ab von der Art Ihrer HZB.

Ausländische Studienbewerber*innen

Bei der Bewerbung für ein Studium bezieht sich „ausländisch“ oder „international“ auf Drittstaatler*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Studienabschluss nicht in Deutschland oder der EU erworben haben. Als Studierende aus Drittstaaten gelten Personen aus Island, Norwegen, Liechtenstein und Nicht-EU-Ländern. Für internationale Studienbewerber*innen gelten an der FH Münster zum Teil unterschiedliche Bewerbungsfristen.

Ausstieg aus dem Studium

Zweifel während des Studiums sind sehr verbreitet und zunächst kein Grund zur Sorge. Wenn Sie über eine Veränderung Ihrer Studiensituation oder eine Neuorientierung nachdenken, steht Ihnen die Zentrale Studienberatung (ZSB) zur Seite.

Auswahlgrenzen

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, oder auch „Studiengänge mit NC“ (Numerus Clausus), gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Wie hoch die NC-Werte (sprich „die Auswahlgrenzen“) sind, ist vorher nicht festgelegt. Der NC ergibt sich jedes Semester neu. Die oder der zuletzt zugelassene Bewerber*in bestimmt mit ihrer oder seiner Verfahrensnote den NC. Allerdings geben die NC-Werte der vergangenen Semester eine gewisse Orientierung.

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Bewerber*innen nach mehreren Kriterien ausgewählt. Ein Kriterium ist die Schul- bzw. Bachelornote. Ein anderes Kriterium ist, mit welchem Ergebnis Sie in dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) abschneiden bzw. ob Sie Voraussetzungen mitbringen, die Ihre Durchschnittsnote verbessern. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, welche Auswahlkriterien es in Ihrem Wunschstudiengang gibt.

Auswahlverfahren für die Studienbewerbung

In manchen Studiengängen müssen Sie an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Erst dann können Sie sich für das Studium bewerben. Das Auswahlverfahren für die Studienbewerbung ist nicht zu verwechseln mit dem „Auswahlverfahren der Hochschule“ (AdH).

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