In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ein Losverfahren statt, wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens (etwa Mitte bis Ende März bei einer Bewerbung zum Sommersemester bzw. Ende September bei einer Bewerbung zum Wintersemester) noch Studienplätze unbesetzt sind. Diese freien Studienplätze werden dann per Los vergeben.

Erfahrungsgemäß stehen für das Losverfahren jedoch nur einige wenige Studienplätze zur Verfügung. Durch das Losverfahren haben also alle noch einmal die Chance, einen Studienplatz zu erhalten, unabhängig von Durchschnittsnote und Wartezeit oder ob eine Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgte oder die Bewerbungsfrist für das Vergabeverfahren verpasst wurde.

Unmittelbar nach Durchführung des Losverfahrens (Mitte bis Ende März bzw. Ende September) werden nur die gelosten Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt.

Bitte schicken Sie keine Zeugnisse oder sonstigen Unterlagen mit. Dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, wird vorausgesetzt und - bei Zuweisung eines Studienplatzes - bei der Einschreibung geprüft.

Das Antragsformular und Informationen, in welchen Studiengängen es zu einem Losverfahren kommt, wird zum kommenden Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgegeben.

 

In zulassungsfreien Studiengängen wird kein Losverfahren durchgeführt, weil alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen, eingeschrieben werden.

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