Jeder eingeschriebene Studierende ist bei der Einschreibung und Rückmeldung verpflichtet, pro Semester einen Semesterbeitrag (Sozialbeitrag für Aufgaben des Studierendenwerks Münster und einen Studierendenschaftsbeitrag für Aufgaben der Studierendenschaft der FH Münster) zu entrichten.
Einschreibungen, Rückmeldungen und Beurlaubungen (mit Ausnahmen) sind nur möglich, wenn der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag gezahlt wurde.
Der Semesterbeitrag beträgt:
Sommersemester 2023 | 308,44 € |
Wintersemester 2023/24 | 335,20 € |
Das Studierendenwerk hat eine Erhöhung des Sozialbeitrags um ca. 20 € beschlossen. Nähere Informationen finden Sie hier .
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
Im Einzelnen setzt sich der Betrag wie folgt zusammen:
Wintersemester 2023/24 | Sommersemester 2023 | Wintersemester 2022/23 | |
Sozialbeitrag (geht an das Studierendenwerk Münster) | 120,00 € | 99,34 € | 99,34 € |
Studierendenschaftsbeitrag (geht an den AStA der FH Münster) |
215,20 €
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209,10 €
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199,90 €
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Befreiung und Ausnahmen von der Beitragspflicht
In sozialen Härtefällen können Sie sich eventuell von der Zahlungspflicht für den Studierendenschaftsbeitrag befreien lassen. Nähere Informationen finden Sie hierzu in der Beitragsordnung der Studierendenschaft.
Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Münster kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden.