Gesetzlich versichert sind
- Arbeitsunfälle - hierzu gehören auch Unfälle auf dem Wege zur Fachhochschule oder auf dem Heimweg.
- Studierende im Rahmen von Praktika, Seminaren, Vorlesungen, des Hochschulsportes und auf dem Wege von und zur der Hochschule.
Wenn Ihnen ein solcher Unfall passiert ist, dann melden Sie sich als Tarifbeschäftigter und Studierender bitte unverzüglich bei:
Gabriele Werker
Dezernat Gebäudemanagement
Johann-Krane-Weg 23, 48149 Münster, Raum: 002
Tel: 0251 83-64796

Als Professorin, Professor, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbeamtin, Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter bei:
Ass. jur. Petra Cosfeld
Hüfferstraße 27, 48149 Münster, Raum: B 202
Tel: 0251 83-64200
Zusätzliche studentische Unfallversicherung
Die Studierenden der Fachhochschule Münster sind neben der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine zusätzliche Unfallversicherung des Studentenwerks Münster gegen Unfälle außerhalb der Hochschule z.B. bei Veranstaltungen des AStA und außerhalb des direkten Weges nach und von der Hochschule versichert.
Der zurzeit geltende Versicherungsvertrag sieht folgende Deckungen vor:
- 2.046,00 Euro für den Todesfall
- 20.452,00 Euro für den Invaliditätsfall
- 46.017,00 Euro bei Vollinvalidität
- 5.113,00 Euro für Bergungskosten
- 5.113,00 Euro für kosmetische Operationen.
Zum Ausgleich der Versicherungsprämie, die durch das Studentenwerk entrichtet wird, werden derzeit 0,23 Euro pro Studierenden und Semester erhoben.
Zur Aufnahme eventueller Unfälle sowie für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Klaus Bröker (Studierendenwerk)
Bismarckallee 11, 48151 Münster
Telefon 0251 8379-288
unfallsachbearbeitungstw-muensterde
Hat ein Unfall den Tod zur Folge, so ist der Todesfall spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Bestehens des Versicherungsvertrages dem Studentenwerk Münster anzuzeigen.