Studierende, die sich in finanziellen Notsituationen befinden, können sich jederzeit um ein Härtefallstipendium (500 € pro Semester) bewerben. Förderungsfähig sind Bachelor-Studierende ab dem 2. Bachelor-Semester und Master-Studierende ab dem 1. Master-Semester. Eine Förderung von Studierenden, die bis zu 2 Semestern über die Regelstudienzeit sind, ist möglich.
Die Antragstellung erfolgt über die Sozialberatung des AStA. Frau Hamann, die Sozialberaterin des AStA, prüft zunächst die finanzielle Situation im Rahmen einer Beratung und stellt im Falle der vorliegenden Voraussetzungen einen Antrag auf Förderung.
Die entsprechenden Seiten des AStA finden Sie hier: