FAQ zum Thema Förderungswürdigkeit

Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?

Die Stipendien werden an Bachelor- (ab dem 2. Semester) und Master-Studierende (ab dem 1. Semester) vergeben. Förderungsfähig sind ebenfalls berufsbegleitende und duale Studiengänge.

Kann ich mich als ausländische/r Studierende/r um ein Stipendium bewerben?

Ja.

Welcher Notendurchschnitt sollte für die Bewerbung auf ein Stipendium mindestens vorhanden sein?

Der jeweilige Notendurchschnitt ist der Ausschreibung zu entnehmen. Gefördert werden die Besten unter den eingegangenen Bewerbungen. Bewerben sollten Sie sich aber auf jeden Fall.

Ich schließe gerade mein Bachelorstudium an der FH Münster ab und plane, direkt anschließend in den Master zu wechseln. Kann ich mich schon bewerben?

Ja, eine Förderung ist ab dem ersten Mastersemester möglich.

Können sich auch Masterstudierende mit vorherigem Diplom-Abschluss bewerben?

Ja.

Ich studiere im Zweitstudium/Aufbaustudium. Kann ich gefördert werden?

Ja.

Kann ich mich als PromotionsstudentIn bewerben?

Ein Promotionsstudium kann leider nicht gefördert werden.

Ich studiere an einer anderen Hochschule. Kann ich mich bewerben?

Das Stipendium ist an eine Immatrikulation an der FH Münster gekoppelt. Studierende anderer Hochschulen sollten sich an ihrer Hochschule über die Stipendienprogramme informieren.

Ich bin im Wintersemester 2023/2024 im Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?

Ja, Sie können sich bewerben.

Ich bin im Wintersemester 2023/2024 im Urlaubssemester. Kann ich mich bewerben?

Ja, aber gefördert werden ausschließlich aktive Studierende der FH Münster. Sie können sich in diesem Fall also nur für das Sommersemester 2024 bewerben, wenn Sie dann wieder regulär eingeschrieben sind.

Ist es möglich, sich vom Stipendium beurlauben zu lassen?

Ja, aber während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

FAQ zum Thema Förderungshöhe und -dauer

Wie viele Stipendienplätze gibt es pro Ausschreibungsrunde?

Die Anzahl der Stipendien hängt von der Höhe der von privaten Geldgebern bereitgestellten Gelder ab. Daher kann diese jährlich schwanken. Zu Beginn jeder Ausschreibung wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien bekanntgegeben.

Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie?

  • jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300,- Euro monatlich,
  • finanziert wird das Stipendium zur Hälfte von privaten Stiftern und zur Hälfte vom Bund,
  • Das Stipendium wird in der Regel für ein Studienjahr gewährt, maximal bis Ende der Regelstudienzeit. Eine Wiederbewerbung ist zulässig. Die Vergabe erfolgt zum
    Wintersemester, bei Nachrückern auch zum Sommersemester, dann zunächst für ein Semester.

Welche Regelungen gelten bei Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel, Abbruch oder Beendigung des Studiums? / Wann endet die Förderung?

Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt, d.h., das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Stipendium zu bewerben. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin die letzte Prüfungsleistung erbracht hat, das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

Ist es auch möglich, sich für ein Stipendium zu bewerben, wenn sich die voraussichtlich verbleibende Studienzeit nicht mehr auf 12 Monate, sondern nur noch auf 6 Monate beläuft?

Ja, wenn Sie das Stipendium erhalten, aber früher ausscheiden, werden wir es mittels einer Nachrückerliste bis zum Ende des SoSe 2024 neu besetzen. Sie können sich also ganz problemlos bewerben, sofern Sie die Regelstudienzeit nicht übertreten haben.

Muss das Stipendium nach dem Studium zurückgezahlt werden?

Nein. Im Gegensatz zur Förderung nach dem BAföG müssen Stipendiat*innen die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.

FAQ zum Thema Doppelförderung

Ich bin durch meinen Studiengang ebenfalls an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Kann ich mich an beiden Hochschulen auf ein Deutschlandstipendium bewerben?

Nein. Die gleichzeitige Bewerbung an mehreren Hochschulen ist nicht erlaubt.

Wird das Stipendium beim BAföG angerechnet?

Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Stipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Wird das Stipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?

Nein. Das Stipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Kann ich parallel zum Deutschlandstipendium auch Wohngeld beziehen?

Ja. Bezieher von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte für die Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. So werden die Beiträge ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von derzeit 875,- Euro berechnet. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf meinen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern?

Ja. Das Deutschlandstipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt. Volljährige Studierende sind gehalten, sich zunächst aus eigenen Mitteln zu unterhalten, bevor sie ihre Eltern in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium zählt dabei zu den eigenen Einkünften des Stipendiaten.

Ich bekomme schon eine andere Förderung. Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben? / Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderung. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, ist von dem Deutschlandstipendienprogramm ausgeschlossen. Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke müssen auf die materielle Förderung verzichten, wenn sie das Stipendium aus dem Deutschlandstipendienprogramm erhalten möchten. Eine gleichzeitige ideelle Förderung durch ein weiteres Begabtenförderprogramm ist jedoch möglich. Bitte beachten Sie aber die Richtlinien des jeweiligen Begabtenförderungswerkes.

Kann ich mich bewerben, wenn ich im kommenden Semester an einem ERASMUS-Austausch teilnehme?

Ja, mit diesem Förderprogramm soll ein erfolgreicher Studienverlauf unterstützt werden. Ein Auslandsaufenthalt stellt an der FH Münster einen wichtigen Baustein für einen erfolgreichen Studienverlauf und ein ebensolches Berufsleben dar, deshalb unterstützen wir Studierende auch während der Auslandssemester. Das Stipendium wird auch weitergezahlt, wenn der Geförderte während des fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts beurlaubt ist.

Wird das Deutschlandstipendium auch während Praktika/ Auslandspraktika weitergezahlt?

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich der Stipendiat oder die Stipendiatin für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.

FAQ zum Thema Bewerbung und Ablauf

Sind bei der Auswahl der Stipendiaten herausragende Leistungen in Studium entscheidend?

Ja, die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials einer Bewerberin oder eines Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden:

  1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
  2. außerhochschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
  3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, bildungsferne Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? / Wer entscheidet über die Vergabe?

Alle Informationen zur Bewerbungsphase für das Förderjahr 2023/2024 finden Sie auf der der Seite "Informationen für Studierende" (siehe Spalte links).

Auf welchem Wege bekomme ich die Antwort?

  • Absageschreiben werden ausschließlich per E-Mail an die von Ihnen im Online-Formular angegebene Adresse verschickt.
  • Zusageschreiben werden ausschließlich per Post an die von Ihnen im Online-Formular angegebene Adresse verschickt.

Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung gilt ab dem 1. September und wird im Dezember 2023 rückwirkend für die Monate September - Dezember 2023 ausbezahlt. Ab Januar 2021 werden monatlich 300 € an die Stipendiaten überwiesen.

Wird es auch eine Vergaberunde zum Sommersemester 2024 geben?

Nein, die Stipendienvergabe erfolgt jährlich zum Wintersemester.

Kann ein förderndes Unternehmen Auflagen an ein Stipendium knüpfen?

Nein, an das Stipendium sind keine Auflagen, wie z.B. Begrenzung der wöchentlichen Nebenbeschäftigung, gebunden. Dieses Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gezahlt. Darlehensverträge oder sonstige Vereinbarungen mit den fördernden Unternehmen sind ausgeschlossen. Ein Unternehmen hat aber die Möglichkeit, das Stipendium nur für bestimmte Fachrichtungen zu öffnen. Eine Kontaktaufnahme zwischen Förderer und Stipendiat/in ist zudem erwünscht.



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