Die Begabtenförderungswerke

Die verschiedenen Begabtenförderungswerke vertreten unterschiedliche Ansichten, die die Pluralität der demokratischen Gesellschaft abbilden. Es gibt wertanschaulich neutrale, politische, konfessionelle und wirtschaftlich oder gewerkschaftlich orientierte Werke. Alle Begabtenförderungswerke fühlen sich dem Gemeinwohl verpflichtet und übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft. Jedes Werk bietet eine Fülle von individuellen Angeboten.

Voraussetzungen

Es können Studierende gefördert werden,

  • die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland immatrikuliert sind,
  • die die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds- oder Beitrittslandes der EU, der Schweiz oder eine Förderberechtigung nach §8 BAföG besitzen,
  • und deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen.

 

Bis zu 5 % der Geförderten eines Förderjahrgangs können Studierende aus EU-Mitgliedstaaten oder EU-Beitrittsstaaten sein.

Leistungen

Die Stipendiengelder sind bei allen Begabtenförderungswerken gleich hoch, da das BMBF die Rahmenbedingungen der Förderung festlegt. Die Richtlinien sind am BAföG orientiert. Aus begabungsspezifischen Gründen können sie vom BAföG abweichende Regelungen oder Ausnahmemöglichkeiten vorsehen.

Jede Stipendiatin oder jeder Stipendiat erhält eine einheitliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300 € im Monat.

Wenn darüber hinaus eine wirtschaftliche Bedürftigkeit besteht, erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten zusätzlich zu den 300 € ein Grundstipendium von höchstens 649€ im Monat. Soweit die Voraussetzungen von § 13 a BAföG vorliegen, gibt es die Möglichkeit, den Betrag für eine Krankenversicherung um bis zu 71 € und für eine Pflegeversicherung um weitere 15 € zu erhöhen.

Zusätzlich kann ein Familienzuschlag in Höhe von 155 € im Monat gezahlt werden, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht.

Vertrauenspersonen

Bei Fragen zum Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes unterstützt Herr Prof. Bredol als Vertrauensdozent an der FH Münster:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Bredol

Fachbereich Chemieingenieurwesen

Tel: 02551 9-62225

bredolfh-muensterde

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