1. Beratungsverständnis

Die Beratung an der Fachhochschule Münster orientiert sich an Qualitätsstandards, die von Transparenz, Professionalität und ethischen Prinzipien geprägt sind. Die Beraterinnen und Berater verstehen sich als aktiven Teil des Qualitätsmanagements und reflektieren und gestalten die Standards mit.

2. Ressourcen

Die Hochschule stellt für die von ihr zu erbringenden Beratungsleistungen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Dies umfasst personelle Mittel ebenso, wie eine angemessene Ausstattung und die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel.

3. Vollständigkeit

Für alle wesentlichen Anliegen von Studieninteressierten, Studierenden und Absolventen existiert ein Informations- und Beratungsangebot, das dem Qualitätsverständnis der Hochschule entspricht. Dies bedeutet, dass zentral ein hochschulweites Angebot für die studiengangsübergreifenden Fragestellungen angeboten wird (bspw. allgemeine Informationen für Studieninteressierte, Information und Beratung zu Auslandsaufenthalten, Beratung zum Übergang Hochschule-Beruf). Für die Fachbereiche und Institute betrifft dies vorwiegend fachbezogene Fragestellungen (Beratung durch die Studienfachberatung, prüfungsbezogene Fragen durch den Prüfungsausschuss). Auch Studierende sind aufgefordert sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Beratung (durch den AStA, Fachschaften, Tutoren) zu beteiligen. Vervollständigt wird das Angebot durch externe Kooperationspartner (Arbeitsagentur, Studierendenwerk, Psychologische Beratungsstellen).

4. Zuständigkeit & Transparenz

Die beratende Person weiß um ihre Funktion und Zuständigkeit. Die Ansprechpartner werden auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung zentral aufgeführt und namentlich genannt. Außerdem sind sie dem zentralen Beratungsportal und -handbuch zu entnehmen.

5. Kompetenz

Nur wer fachlich kompetent ist und darüber hinaus über Grundkenntnisse der Gesprächsführung verfügt, soll beraten. Beraterinnen und Berater geben nur dann Informationen, bei denen sie sich sicher sind, andernfalls leiten sie an den richtigen Ansprechpartner weiter.

6. Weiterbildung & Vernetzung

Die Beraterinnen und Berater verpflichten sich zu regelmäßiger Weiterbildung - in fachlicher Hinsicht (bspw. Änderungen der Prüfungsordnung, Neuregelungen beim Hochschulzugang, neue Studiengänge), aber auch in Bezug auf ihre Beratungskompetenz. Die Hochschule verpflichtet sich, diesbezüglich regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen anzubieten und veröffentlicht diese auf der Plattform Power (https://www.fh-muenster.de/power). Mindestens eine Beraterin oder ein Berater pro Organisationseinheit nimmt am Runden Tisch "Hochschulweite Studienberatung" teil und leitet die Informationen an ihre/seine jeweiligen Kolleginnen und Kollegen weiter.

7. Verbindlichkeit & Vertretung

Die Beraterinnen und Berater sind zu vorgegebenen Sprechzeiten erreichbar, die sie selbst bzw. die Einrichtung bestimmen können. Im Falle von Urlaub, längerer Krankheit oder Forschungsfreisemestern wird eine kompetente Vertretung benannt. Ausfälle von Sprechzeiten oder Benennung von Vertretung werden zentral bekannt gegeben (auf der Homepage und durch Aushänge). Für zentrale Einrichtungen empfehlen sich tägliche Sprechzeiten, Studienfachberatungen sollten mindestens einmal wöchentlich eine persönliche Sprechstunde anbieten (dies kann in der vorlesungsfreien Zeit reduziert werden).

8. Weiterleitung

Die Beraterinnen und Berater leiten Ratsuchende zielgerichtet weiter. Ihnen stehen hierfür das Beratungshandbuch und der Webauftritt der Hochschule zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Beraterinnen und Berater sind um kurze Laufwege für den Ratsuchenden bemüht und bilden sich entsprechend fort.

9. Vertraulichkeit

Die Ratsuchenden können sich vertraulich an die Beraterinnen und Berater wenden.

 

Stand: vom Präsidium am 19.1.2011 beschlossene Fassung

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