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  • Ich muss regelmäßig zur Dialyse und schaffe es nicht an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Prüfung will ich aber absolvieren. Was nun?
  • Wegen meiner körperlichen Einschränkungen kann ich nur sehr langsam schreiben - meistens reicht die Zeit bei Klausuren deshalb nicht aus. Gibt es eine Lösung?

Nur zwei Beispiele für verschiedene Hindernisse, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung im Studium begegnen können. Um diese Barrieren aus dem Weg zu räumen und Chancengleichheit herzustellen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich hilft, wenn Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung Nachteile bei Prüfungs- oder Studienleistungen haben. Durch ihn werden die Studien- und Prüfungsformalitäten an Ihre individuellen Möglichkeiten angepasst. Dabei bleiben Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung erhalten. Je nach Erkrankung und individuellen Voraussetzungen kann diese Anpassung ganz unterschiedlich sein. Einen "pauschalen" Nachteilsausgleich gibt es nicht.   

Ein paar Beispiele:

  • Verlängerung der Prüfungszeiten und Abgabefristen
  • Gestattung von individuellen Pausenzeiten
  • Verlegung von Prüfungen in einen separaten Raum
  • Umwandlung der Prüfungsform (von mündlicher zu schriftlicher Prüfung oder umgekehrt)
  • Ausgleich von Fehlzeiten in Pflichtveranstaltungen durch alternative Aufgaben
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln (technischer oder personeller Art)

Wir beraten Sie gern persönlich

Sie möchten eine Nachteilsausgleich beantragen, wissen aber noch nicht so recht, wie Sie vorgehen oder an wen Sie sich wenden müssen?

Sie sind unsicher, welche Form des Nachteilsausgleichs für Sie in Frage kommt oder wissen nicht genau, ob Sie zur Beantragung berechtigt sind?

Wir geben Ihnen gerne Informationen zum Nachteilsausgleich und beraten Sie dazu vertraulich! Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?

Einen Nachteilsausgleich beantragen Sie beim Prüfungsamt Ihres Fachbereichs. Aus dem Antrag sollte hervorgehen,

  • worin die Beeinträchtigung besteht,
  • wie sich die Symptome auf das Studium auswirken und welche Nachteile aufgrund Ihres Handicaps im Studium entstehen und
  • welche Anpassungen angemessen sein könnten, um Chancengleichheit herzustellen.

Es kann sinnvoll sein, dies zuvor mit Ihren Lehrenden zu diskutieren und gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Als Nachweis ist dem Antrag immer eine differenzierte, fachärztliche Bescheinigung beizufügen.

Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss!



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