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Studienwahl: Machen Sie Ihr Ding!

Bei der Wahl von Studienfach und Studienort ist eines ganz wichtig: Ihre persönlichen Interessen und Fähigkeiten sollten im Mittelpunkt stehen!

 

Die Antworten auf folgende Fragen können helfen:

  • Worin bin ich gut? Was hab' ich auf dem Kasten?
  • Was interessiert mich? Mit welchen Themen beschäftige ich mich gerne?
  • Wo möchte ich hin, was möchte ich noch lernen?
  • Wo möchte ich wohnen, welche Stadt gefällt mir?
  • Sollen meine Familie/meine Freunde in der Nähe sein oder will ich alleine etwas Neues wagen?
  • Welche Studienbedingungen (Stichwort: Barrierefreiheit) brauche ich an meinem Studienort?

Wir beraten Sie umfassend bei Ihrer Entscheidung.

Wenn Sie die Studienbedingungen selbst vor Ort kennenlernen und beurteilen wollen, führen die Vertrauenspersonen für Studierende mit Beeinträchtigung Sie gern über den Campus und beantworten Ihnen Ihre Fragen persönlich:


Studienbewerbung

Bevor Sie nach der Wahl des passenden Studienfachs so richtig durchstarten können, liegt noch die Bewerbungsphase vor Ihnen.

Bei der Bewerbung sollten Sie generell die Zulassungsvoraussetzungen des gewählten Studienfaches beachten. Hierzu gehört immer die Hochschulzugangsberechtigung. Bei einigen Studiengängen wird aber auch ein absolviertes Praktikum und/oder eine studiengangbezogene Eignungsprüfung vorausgesetzt. 

Achtung: Die Zulassungsvoraussetzungen können für das gleiche Studienfach von Hochschule zu Hochschule verschieden sein!

Zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt

An der FH Münster gibt es wie an den meisten deutschen Hochschulen sogenannte zulassungsfreie sowie zulassungsbeschränkte Studiengänge. Was bedeutet das für Sie und Ihre Bewerbung?

Zulassungsfreie Studiengänge:

Sie bekommen auf jeden Fall einen Studienplatz, solange Sie sich fristgerecht bewerben und die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC):

Hier gibt es meist mehr Bewerber als Studienplätze. Daher findet ein Auswahlverfahren statt. Entscheidend sind in der Regel die Durchschnittsnote des Schulabschlusses und die Wartezeit.

ACHTUNG: Bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann es sein, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung Nachteile haben. Um diese auszugleichen, haben Sie die Möglichkeit je nach individueller Situation Sonderanträge zu stellen.

Sonderanträge: Drei Formen sind möglich

1. Härtefallantrag

Der "Härtefallantrag" oder "Antrag aufgrund außergewöhnlicher Härte" führt zur sofortigen Zulassung zum Studium, das heißt die Durchschnittsnote und die Wartezeit finden keine Berücksichtigung mehr.

Anträge zum Nachteilsausgleich sind:

2. Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote 

oder

3. Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Die Anträge zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit führen dazu, dass man mit neuen, den behinderungsbedingten Nachteilen angepassten Voraussetzungen am Bewerbungsverfahren teilnimmt.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen der hier aufgeführten Anträge zu stellen und wann die Antragstellung erfolgen muss, erfahren Sie hier: 

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