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Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Studium an der Fachhochschule Münster?

Sie benötigen ein Zeugnis der

  • Fachhochschulreife (bitte den Hinweis hierzu unten im Kasten beachten!) oder
  • allgemeinen Hochschulreife oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung

Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Office für Studierende

Benötige ich ein Praktikum?

In den meisten Studiengängen ist vor Aufnahme des Studiums ein Praktikum (12 Wochen oder 13 Wochen) zu absolvieren.

Wichtiger Hinweis für Studieninteressierte mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife:

Das og. Praktikum von 12/13 Wochen ist nicht zu verwechseln mit der praktischen Ausbildung, die Sie u. U. zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigen. Die praktische Ausbildung, die Sie evtl. noch zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigen, kann z. B. ein einjähriges gelenktes oder ein halbjähriges Praktikum sein. Ob und gegebenenfalls welches Praktikum Sie für eine Studienberechtigung benötigen, steht im Regelfall auf Ihrem Zeugnis. Oder Sie fragen direkt bei ihrer Schule.

Sofern Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben: prüfen Sie auf Ihrem Zeugnis, ob es einen Zusatz enthält, dass Sie nur für bestimmte Bundesländer eine Studienberechtigung erworben haben.

 

Wie muss das Praktikum aussehen?

Was genau Sie im Praktikum machen müssen bzw. wie lange das Praktikum dauern muss, erfahren Sie in unserer Studiengangsübersicht im Internet.

Ich habe eine Ausbildung - muss ich trotzdem noch ein Praktikum machen?

Sofern Sie in der Ausbildung oder in Ihrer Berufstätigkeit bereits einschlägige Tätigkeiten durchgeführt haben, erfolgt eine Anrechnung auf das Praktikum. Wenn Sie z. B. Wirtschaft studieren möchten und bereits eine kaufmännische Ausbildung haben, müssen Sie kein Praktikum mehr machen.
Ob und in welchem Umfang Ihre Ausbildung angerechnet wird, erfahren Sie im Service Office für Studierende oder bei der Studienfachberatung für Ihren Studiengang.

Gibt es außer dem Praktikum noch weitere Einschreibungsvoraussetzungen?

Ja. In einigen Studiengängen muss an der Fachhochschule Münster eine Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung (Eignungsprüfung) abgelegt werden. Das Bestehen der Prüfung ist spätestens bei der Einschreibung nachzuweisen. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Design. Hier muss die bestandene Prüfung bereits mit der Bewerbung eingereicht werden, weil die in der Feststellungsprüfung erlangte Note bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt wird.

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für einen Studiengang an der Fachhochschule Münster?

Die Bewerbung hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich interessieren und ob dieser Studiengang einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus = NC) unterliegt.

Kann ich mich direkt bei der Fachhochschule Münster bewerben?

Ja. Im Regelfall bewerben Sie sich direkt bei der Fachhochschule Münster. Sollte die Bewerbung über hochschulstart.de laufen, werden Sie aus unserer Online-Bewerbung dorthin weitergeleitet.

Die Online-Bewerbung wird Anfang Mai (für das Wintersemester) bzw. Mitte November (für das Sommersemester) auf unseren Internetseiten frei geschaltet.

Bis wann muss ich mich bei der Fachhochschule Münster bewerben?

Eine genaue Übersicht der Bewerbungsfristen finden Sie auf der folgenden Seite:

Welche Unterlagen muss ich der Bewerbung beifügen?

Die Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung bzw. Zulassung einreichen müssen, sind in den jeweiligen Antragsunterlagen bzw. in der Checkliste am Ende der Online-Bewerbung aufgeführt.

Welche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt (mit NC)?

Ab Anfang Mai (für das Wintersemester) und Mitte November (für das Sommersemester) finden Sie die Information, welche Studiengänge einem NC unterliegen, in der Studiengangübersicht.

Was ist Numerus Clausus (NC) und wie wird er festgelegt?

Gemäß dem Hochschulzulassungsreformgesetz vom 18.11.2008 werden nach Abzug der Studienplätze für Vorabquoten die verbleibenden Bachelor-Studienplätze nach folgenden Grundsätzen vergeben:

  1. zu einem Fünftel (20 v. H.) nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses über den Erwerb der Fach-/Hochschulreife (sog. Bestenquote);
  2. zu einem Fünftel (20 v. H.) nach der Wartezeit (Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Fach-/Hochschulreife bis zum Zeitpunkt der Bewerbung. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule werden auf die Wartezeit nicht angerechnet;
  3. zu drei Fünftel (60 v. H.) nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (AdH). In das Auswahlverfahren können folgende Kriterien einfließen, wobei der Durchschnittsnote maßgeblicher Einfluss gegeben werden muss:

    • Durchschnittsnote
    • Gewichtete Einzelnoten der Qualifikation, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
    • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
    • Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
    • Ergebnis eines Motivationsgespräches
    • Eine Verbindung der o. g. Kriterien
       

Die Fachbereiche oder Institute legen für ihren Bereich fest, ob sie sich für ein AdH in einem oder mehreren Studiengängen entscheiden und nach welchen Kriterien das AdH in die Studienplatzvergabe einfließt. Die Bestimmungen werden in einer Ordnung festgehalten.

Bei Studiengängen ohne Einbeziehung von Zusatzkriterien im AdH werden diese 60 v. H. Studienplätze ebenfalls nach der Durchschnittsnote vergeben.

Bei Master-Studiengängen werden die nach Abzug der Vorabquoten verbleibenden Studienplätze zu 100 % nach der Note des ersten Hochschulabschlusses bzw. bei einem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) zu 100 % nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens vergeben.

Der NC wird nicht vor Beginn des Bewerbungsverfahrens festgelegt, sondern steht erst fest, wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Es ist die Note bzw. Wartezeit des letzten Bewerbers, der in dem Vergabeverfahren zugelassen werden konnte.

Die Übersicht enthält die NC-Werte, die sich für die entsprechenden Studiengänge an der Fachhochschule Münster ergeben haben. Dabei sind jeweils bei der Auswahl nach Durchschnittsnote (DN) die Wartezeit, bei der Auswahl nach Wartezeit (WZ) die Durchschnittsnote nachrangige Auswahlkriterien.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass dies nur ungefähre Richtwerte sein können. Der NC hängt von der Nachfrage und den Noten bzw. Wartezeiten der Studienbewerber ab.

Wie wird die Wartezeit berechnet?

Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre berechnet, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, verstrichen sind. Halbjahre sind die Zeit vom 01.04. bis zum 30.09. (Sommersemester) eines Jahres und die Zeit vom 01.10. bis zum 31.3. (Wintersemester) des folgenden Jahres.

Besteht die Hochschulzugangsberechtigung aus einem schulischen und einem praktischen Teil der Fachhochschulreife (z. B. Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 12 (schulischer Teil der FHR) plus einjährigem gelenkten Praktikum oder mindestens zweijähriger anerkannter Berufsausbildung (praktischer Teil der FHR), wird die Wartezeit nach Erlangung der vollen Fachhochschulreife an berechnet.

Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren oder noch sind, werden von der Gesamtwartezeit abgezogen.

Wird eine Warteliste geführt?

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf Ranglisten geführt, nach denen die Zulassungen im Hauptverfahren und ggf. mehreren Nachrückverfahren ausgesprochen werden.
Wartelisten in dem Sinne, dass die Bewerbung für den nächsten Bewerbungstermin übernommen wird, werden nicht geführt - wer keinen Studienplatz erhält, muss sich im nächsten Jahr neu bewerben.

Gibt es in NC-Studiengängen ein Nachrückverfahren?

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber den Studienplatz auch an. Frei gebliebene bzw. frei gewordene Plätze werden bei Studiengängen ohne AdH in einem oder mehreren Nachrückverfahren prozentual wie o. a. erneut vergeben.

Studiengänge mit AdH: Für die Quoten nach Durchschnittsnote und Wartezeit ist das Vergabeverfahren nach Durchführung des Hauptverfahrens abgeschlossen. Evtl. frei gebliebene bzw. frei werdende Studienlätze werden der AdH-Quote zugerechnet. Dort werden diese Plätze dann ebenfalls in einem oder mehreren Nachrückverfahren vergeben.

Die Fachhochschule Münster führt Nachrückverfahren so lange durch, bis alle Studienplätze besetzt sind. Wenn Sie sich fristgerecht bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli beworben haben, nehmen Sie automatisch an den Nachrückverfahren teil, auch wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben sollten.

Wenn alle Bewerberinnen und Bewerber eines Studienganges zugelassen werden konnten, aber noch Studienplätze frei sind, können diese Plätze auch an Studieninteressierte verlost werden, die sich nicht fristgerecht beworben haben.

Kann man auch in zulassungsfreien Studiengängen nachrücken?

In zulassungsfreien Studiengängen ist kein Nachrückverfahren erforderlich, da jeder, der sich bis zum 28. Februar bzw. 15. August bewirbt und die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt, eingeschrieben wird, unabhängig von der Auslastung des Fachbereichs.

Bewerbungen, die nach dem 28. Februar bzw. 15. August eingehen, können allerdings nur noch berücksichtigt werden, wenn nach den Einschreibungen noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Entsprechende Anfragen können Sie ab Anfang September an das Studierendensekretariat richten. D. h., so lange die Online-Einschreibung noch angeboten wird, erübrigt sich die Anfrage im Studierendensekretariat.

Wie erfahre ich, dass ich einen Studienplatz erhalten habe?

Sie erhalten auf elektronischem Wege einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung durch die Fachhochschule Münster. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen der Einschreibungszeitraum genannt sowie die Unterlagen, die Sie zur Einschreibung noch einreichen müssen.

Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?

Die ersten Zulassungsbescheide werden ab Anfang Februar für das Sommersemester und ca. Anfang August für das Wintersemester versandt. Danach werden die Ablehnungsbescheide verschickt. Sobald die Einschreibungstermine der in der ersten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber vorbei sind, aber nicht alle Studienplätze besetzt wurden, wird das Nachrückverfahren durchgeführt. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis die Studienplätze besetzt sind. In der Regel sind die Einschreibungen bis Ende September bzw. Ende März abgeschlossen.

Wo findet die Einschreibung statt?

Die Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Ausnahme des Studiengangs Soziale Arbeit erfolgt auf dem Postweg, für zulassungsfreie Studiengänge online.

Wann findet die Einschreibung statt?

Die Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt im Regelfall in der Zeit von Anfang Februar bis Ende März (für das Sommersemester) und von Anfang/Mitte August bis Ende September (für das Wintersemester. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen für Ihre Einschreibung ein genauer Zeitraum benannt.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Unterlagen mit der Post übergekommen sind, schicken Sie sie bitte als "Übergabe-Einschreiben", das ist preiswerter als ein "Einschreiben mit Rückschein" und genauso verlässlich.

Und wenn ich diesen Termin nicht wahrnehmen kann?

Falls Sie in den og. Einschreibungsmonaten verreist sind (Urlaub, Auslandspraktikum o.ä.), stellen Sie bitte eine Erklärung über die Annahme des Studienplatzes aus. Diese Erklärung, die auch beinhalten sollte über welchen Zeitraum Sie für die Einschreibung nicht zur Verfügung stehen, geben Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens. Diese Person kann uns die Erklärung dann zu ggb. Zeit zuschicken. Daraufhin bekämen Sie von uns einen neuen Termin für die Einschreibung genannt, der Ihre Abwesenheit berücksichtigt. So können wir bei NC-Studiengängen die nicht angenommenen Studienplätze schnellstmöglich weiter vergeben.

Was muss ich zur Einschreibung mitbringen?

Zur Einschreibung werden von Ihnen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:

  •  Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)
  • Zeugnis, das den Zugang zum gewünschten Studiengang eröffnet (Hochschulzugangsberechtigung) (bei Bachelor- oder Diplom-Studiengängen: Zeugnis der Fachhochschulreife, Abiturzeugnis oder gleichwertiges Zeugnis; bei Master-Studiengängen: Bachelor- bzw. Diplomzeugnis und -urkunde, sowie die og. Hochschulzugangsberechtigung wie bei Bachelor- und Diplom-Studiengängen)
  • Zertifikat APS (bei chinesischen Zeugnissen)
  • Praktikumsnachweis oder beruflicher Ausbildungsabschluss (der Berufsabschluss kann als Praktikum anerkannt werden, sofern dieser einschlägig ist) bei Master-Studiengängen: Nachweis des Praxissemesters im Erststudium, bzw. einer Praxisphase
  • Bescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung - die Chipkarte der Krankenkasse reicht nicht aus! - Original - Privat Versicherte sollten sich rechtzeitig bei einer gesetzlichen Krankenkasse bzgl. eines Befreiungsbescheides beraten lassen, da dieser bei der Einschreibung vorzulegen ist. - Original -
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (ausländische Bewerber)

Falls Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren, werden darüber hinaus noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis über erbrachte Prüfungsleistungen (z.B. Notenspiegel)
  • Bei Studiengangwechsel: Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden der Fachhochschule Münster über die Einstufung in ein höheren Fachsemester aufgrund der angerechneten Prüfungsleistungen
  • Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studienganges, der Studienzeiten und der Hochschul- und Fachsemester
  • Ggf. gesonderte Bescheinigung, sofern die Angaben über Studiengang und Hochschul- /Fachsemester nicht aus der Exmatrikulationsbescheinigung ersichtlich sind
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur für Studierende, die an einer Fachhochschule eingeschrieben sind oder waren; die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie im Regelfall im Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule)


Fremdsprachige Zeugnisse oder Praktikumsnachweise sind im Original und als amtlich beglaubigte Fotokopie sowie in deutscher Übersetzung (übersetzt von einem amtlich zugelassenen Übersetzer / Adressen: siehe z.B. örtliches Telefonbuch) vorzulegen.
Außer den im Original vorzulegenden Nachweisen, müssen alle Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Unterlagen, die Sie bereits dem Antrag auf Zulassung zum Studium beigefügt haben, brauchen zur Einschreibung nicht noch einmal vorgelegt zu werden. Etwas anderes ist es, wenn Sie z. B. vom Praktikum eine Zwischenbescheinigung eingereicht hatten, das Praktikum zur Einschreibung aber abgeschlossen ist. Dann muss ein endgültiger Nachweis bei der Einschreibung vorgelegt werden. Wenn das Praktikum auch zum Einschreibungstermin noch nicht beendet ist, werden die Einschreibungsunterlagen zwar angenommen, die Einschreibung wird aber erst dann vollzogen, wenn das Praktikum abgeschlossen und nachgewiesen wurde und auch alle anderen einzureichenden Unterlagen komplett vorliegen. Das Praktikum muss spätestens Ende September (für das Wintersemester) bzw. Ende März (für das Sommersemester) beendet sein. Dasselbe gilt für den Abschluss einer Berufsausbildung.

 

Findet ein Losverfahren statt und wie kann ich mich bewerben?

In zulassungsfreien Studiengängen wird kein Losverfahren durchgeführt, weil alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen, eingeschrieben werden.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ein Losverfahren statt, wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens (etwa Ende März bzw. Ende September) noch Studienplätze unbesetzt sind. Diese freien Studienplätze werden dann per Los vergeben. Erfahrungsgemäß stehen für das Losverfahren jedoch nur einige wenige Studienplätze zur Verfügung. Durch das Losverfahren haben also alle noch einmal die Chance, einen Studienplatz zu erhalten, unabhängig von Durchschnittsnote und Wartezeit oder ob eine Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgte oder die Bewerbungsfrist für das Vergabeverfahren verpasst wurde.

Unmittelbar nach Durchführung des Losverfahrens (Ende März bzw. Ende September/Anfang Oktober) werden nur die gelosten Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt.

Bitte schicken Sie keine Zeugnisse oder sonstigen Unterlagen mit. Dass die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt werden, wird vorausgesetzt und - bei Zuweisung eines Studienplatzes - bei der Einschreibung geprüft.

Was ist sonst noch wichtig?

Die vom Ministerium festgelegte Vorlesungszeit finden Sie unter u.g. Link.

Nach Eingang der zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns eine Zahlungsaufforderung für die Überweisung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages, des Studienbeitrages und ggf. gesondert festgesetzter Gebühren (z.B. für das Verbundstudium) zugeschickt. Mit Eingang des Betrages kann die Einschreibung erfolgen (sofern nicht noch Unterlagen für die Einschreibung fehlen, z.B. Endbescheinigung des Praktikums oder der abgeschlossenen Berufsausbildung) und Sie erhalten einen Bogen mit drei Studienbescheinigungen, einer BAföG-Bescheinigung, dem Studierendenausweis und dem Semesterticket.

Weitere Infos zum Semesterticket sowie Hinweise zu Befreiungsmöglichkeiten erhalten Sie beim AStA der Fachhochschule Münster.

Der AStA vertritt die Studierendenschaft außerhalb der Hochschule und auch gegenüber der Hochschule. Nähere Informationen zum Angebot des AStA, zu den Referenten und Referentinnen sowie zu deren Aufgaben finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk Münster - Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster, Telefon: 0251/837-0. Auf den Internetseiten des Studentenwerks finden Sie auch die einzelnen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen mit den jeweiligen Telefonnummern.

An den Standorten Münster und Steinfurt gibt es Studentenwohnheime, die vom Studentenwerk Münster betrieben werden. Für einen Platz im Wohnheim müssen Sie sich beim Studentenwerk - Wohnraumverwaltung - bewerben. Anschrift und Internet-Adresse siehe Studentenwerk Münster.

Seit dem Sommersemester 2007 wird an der FH Münster ein Studienbeitrag erhoben. Ausführliche Informationen zur Höhe des Beitrages, der Möglichkeit ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank in Anspruch zu nehmen oder sich ggf. auch vom Studienbeitrag befreien lassen zu können, finden Sie direkt auf unserer Internetseite zu den Studienbeiträgen.

Und wenn ich jetzt noch Fragen habe?

Sie haben an der Fachhochschule Münster verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Die folgenden Beratungseinrichtungen sind vor Ihrem Studienstart und während Ihres gesamten Studiums für Sie da:



Unsere Standorte als Lagepläne:

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