- Hochschul- und Studiengangwechsler: Einstufung in ein höheres Fachsemester
- Bewerbungsfristen für Hochschul- und Studiengangwechsler
- Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester
- Antragsformulare für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
- Antragsformular für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
- Einstufungsprüfung für Studienbewerber mit Kenntnissen, die außerhalb eines Studiums erworben wurden
Hochschul- und Studiengangwechsler: Einstufung in ein höheres Fachsemester
Die Einstufung erfolgt im Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs. Sie sollte unbedingt vor der Bewerbung vorgenommen werden, da ohne sie der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester nicht bearbeitet werden kann. Bedenken Sie bitte, dass insbesondere in der Bewerbungsphase zum Wintersemester besonders viele Anträge gestellt werden. Daher gilt:
Beantragen Sie die Einstufung frühzeitig, nach Möglichkeit schon vor Beginn der Bewerbungsphase für das höhere Fachsemester. |
Wenn Ihnen der Prüfungsausschuss aus Ihrem bisherigen Studium mindestens ein Semester anrechnet, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung, die zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium einzureichen ist.
Falls Ihnen von Ihrem bisherigen Studium nicht mindestens ein Semester anerkannt wird, müssen Sie sich als Studienanfängerin oder -anfänger an der FH Münster online bewerben.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das erste Fachsemester erfüllen. Wenn für die Einschreibung z. B. ein Vorpraktikum oder eine Eignungsfeststellungsprüfung vorgeschrieben sind, müssen Sie den Nachweis zur Einschreibung vorlegen.
Bewerbungsfristen für Hochschul- und Studiengangwechsler
Für Studierende in höheren Semestern, die den Studiengang oder die Hochschule wechseln wollen, gelten an der FH Münster folgende Bewerbungszeiträume:
Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern
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Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern
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Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester
Für das Wintersemester 2022/2023 und das Sommersemester 2023 hat die FH Münster für folgende Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung (NC) im höheren Fachsemester beantragt.
Studiengang |
Fachsemester |
Bachelor Bauingenieurwesen Keine freien Kapazitäten im 2. und 3. Fachsemester |
2. - 3. |
Bachelor Berufspädagogik im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege Keine freien Kapazitäten im 2. und 4. Fachsemester |
2. - 4. |
Bachelor Betriebswirtschaft |
2. - 4. |
Bachelor Soziale Arbeit Keine freien Kapazitäten im 3., 4., 5. und 6. Fachsemester |
2. - 6. |
Bachelor Lehramt an Berufskollegs Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft |
2. - 4. |
Bachelor Lehramt an Berufskollegs Gesundheitswissenschaft/Pflege | 2. - 4. |
Master Jugendhilfe - Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung Keine freien Kapazitäten im 2. und 4. Fachsemester |
2. - 4. |
Master Management in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen |
2. - 3. |
Tipp!
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester mit NC bewerben möchten, kann es Sinn machen, sich auch für das erste Fachsemester desselben Studiengangs zu bewerben. Sollten nicht genug Studienplätze für alle Bewerber vorhanden sein, erhalten diejenigen bevorzugt einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die auch im ersten Fachsemester zugelassen wurden und sich eingeschrieben haben.
Antragsformulare für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
Antragsformular für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
Einstufungsprüfung für Studienbewerber mit Kenntnissen, die außerhalb eines Studiums erworben wurden
Die Einstufungsprüfung dient zur Feststellung, ob die Studienbewerberin oder der Studienbewerber über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für ein erfolgreiches Studium in dem beantragten Studiengang an der FH Münster erforderlich sind, aber in anderer Weise als durch ein Studium erworben wurden. Nach erfolgreich absolvierter Einstufungsprüfung kann die Bewerberin oder der Bewerber in einem entsprechenden Abschnitt des beantragten Studiengangs an der FH Münster zum Studium zugelassen werden, vorbehaltlich der Erfüllung der weiteren Immatrikulationsvoraussetzungen und der Regelungen über die Vergabe von Studienplätzen.
Für die Organisation und Durchführung der Einstufungsprüfung ist der Prüfungsausschuss des Studiengangs zuständig, auf den sich die Bewerbung bezieht.