ENGLISH

 


Änderung der Korrespondenzadresse

Bitte geben Sie Änderungen Ihrer Korrespondenzadresse immer unverzüglich hier an. Sie können die Adresse online ändern.

 


Anfragen per E-Mail

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch per E-Mail an die Fachhochschule wenden. Ihre Fragen werden sobald wie möglich beantwortet.

Damit Emails der FH-Münster zuverlässig zugestellt werden können, ändern Sie bitte in Ihrem Email-Account die Einstellungen und geben die FH-Münster als sicheren Absender ein. Es kann sonst Schwierigkeiten mit der Zustellung insbesondere an die Accounts von Microsoft (hotmail, outlook, live, msn) geben.

 


Ausländerbehörde

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erteilt die Ausländerbehörde der Stadt Münster. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium und die damit verbundenen monatlichen Kosten aus eigenen Mitteln voll finanzieren können (Finanzierungsnachweis).

Ausländerbehörde der Stadt Münster
Stadthaus II, Ludgeriplatz 4, Eingang Südstraße

48151 Münster

 


Ausländische BewerberInnen mit deutschem Schulabschluss

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Ihren Schulabschluss aber in Deutschland erworben haben, sind Sie als 'Bildungsinländer' den deutschen Bewerbern gleichgestellt. Bitte folgen Sie dem angegebenen Link.

 


BewerberInnen aus Mitgliedstaaten der EU

Wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein stammen, sind Sie als 'Bildungsinländer' den deutschen Bewerbern gleichgestellt. Die Informationen für internationale BewerberInnen gelten für Sie nur bei einer Bewerbung für den Sprachkurs. Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben möchten, folgen Sie bitte dem angegebenen Link.

 


Bewerbung in ein höheres Fachsemester - Hochschul- oder Studiengangwechsel

Wenn Sie bereits im Heimatland oder in Deutschland in verwandter Fachrichtung erfolgreich studiert haben, können Sie überprüfen lassen, ob Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Prüfungsamt des entsprechenden Fachbereichs. Dort wird aufgrund Ihrer Leistungsnachweise entschieden, in welchem Semester Sie beginnen können.

Wenn Ihnen mindestens ein Fachsemester angerechnet wird, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen hier einreichen müssen.

 

Wichtiger Hinweis für Studienfach- und/oder Hochschulwechsler:

Für das Studium in Deutschland gilt als Höchstaufenthaltszeit die durchschnittliche Studiendauer plus 3 Semester in dem von Ihnen gewählten Fach an der von Ihnen besuchten Hochschule. Grundsätzlich ist laut Gesetz also für Sie kein Wechsel des Studienfachs und/oder der Hochschule möglich!

Sollten Sie dennoch aus irgendeinem Grund einen Studienfachwechsel oder einen Hochschulwechsel planen, sprechen Sie deshalb bitte unbedingt vorher mit der Ausländerbehörde und klären Sie, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist.

 


Deutsche Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Hochschulzugangsberechtigung aber im Ausland erworben haben, erfolgt die Bewerbung - wie bei allen anderen deutschen Bewerbern - im Service Office für Studierende. Zuvor müssen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung einholen bei der:

Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65 / Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

Die Informationen für internationale BewerberInnen gelten für Sie nur bei einer Bewerbung für den Sprachkurs. Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben möchten, folgen Sie bitte dem angegebenen Link.

 


Doppelte Staatsangehörigkeit

Wenn Sie außer der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt für Sie das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für deutsche BewerberInnen. Bitte folgen Sie dem angegebenen Link.

 


Kontakt

Ansprechpartnerin für internationale BewerberInnen für den Sprachkurs oder das Fachstudium ist Frau Langer. Wenn Sie sich aufgrund ausländischer Zeugnisse oder nach Abschluss eines Studienkollegs bewerben möchten, keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht aus einem EU-Staat stammen, sind Sie hier richtig. EU-Staatsangehörige können sich hier nur für den Sprachkurs bewerben.

Adresse:
Fachhochschule Münster,
Internationale Zulassungen - Admission Office,
Johann-Krane-Weg 25, Raum 202
48149 Münster

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 10 - 12 Uhr

Zurzeit wegen der Pandemie geschlossen.

 


Kosten

Es wird erwartet, dass Sie die monatlichen Lebenshaltungskosten (zum Beispiel Verpflegung, Kleidung, Unterkunft) in Höhe von durchschnittlich ca. 750 - 850 Euro aus eigenen Mitteln voll finanzieren können. Außerdem müssen Sie pro Semester den Semesterbeitrag in Höhe von circa 310 Euro zahlen. Einen Finanzierungsnachweis müssen Sie bei der Fachhochschule nicht vorlegen. Die Ausländerbehörde hingegen verlangt diesen Nachweis für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.

 


Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag beträgt für das Sommersemester 2021 301,34 Euro. Pro Semester muss mit einer Anpassung gerechnet werden.
Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Anteil für das Studierendenwerk, die Studierendenschaft, die damit die Interessen der eingeschriebenen Studierenden vertritt, sowie dem Anteil für die Nutzung von Bussen und Bahnen (Semesterticket).

 


Studienkolleg

Sollten die im Heimatland erworbenen Bildungsnachweise keinen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen. Leider wurden die staatlichen Studienkollegs in NRW geschlossen. Für den T-Kurs können Sie sich weiterhin beim staatlich genehmigten Studienkolleg Bochum bewerben.

Beim Studienkolleg für luso-brasilianische Studierende in Mettingen ist eine Bewerbung weiterhin für verschiedene Kurse möglich. 

In den anderen deutschen Bundesländern wird es weiterhin Studienkollegs geben. 

Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung dauert in der Regel 2 Semester. Je nach späterem Studienwunsch ist ein bestimmter Schwerpunktkurs zu wählen. Bitte bedenken Sie, dass Sie nur ein Ihrem gewählten Schwerpunktkurs zugeordnetes Fach studieren können. Falls Sie ein anderes Fach studieren möchten, müssen Sie eine Ergänzungsprüfung ablegen.

Folgende Schwerpunktkurse werden angeboten:
- T- Kurs: Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge
- M- Kurs: Vorbereitung auf medizinische und biologische Studiengänge
- W- Kurs: Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge
- G- Kurs: geisteswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge; Germanistik
- S- Kurs: sprachliche Studiengänge (außer Deutsch)

 


Visum

Um in Deutschland ein Studium aufnehmen zu können, ist für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken erforderlich. Ein Touristenvisum reicht nicht aus.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Botschaft oder der konsularischen Vertretung nach den für Sie maßgeblichen Einreisebestimmungen.

Für Staatsangehörige der EU- Mitgliedsstaaten, Monaco, Schweiz, Liechtenstein, Island, Honduras, den USA und der Dominikanischen Republik gelten einfachere Bestimmungen.

 


Wohnen

Die Wohnungs- und Zimmersuche gestaltet sich für die Studierenden aufgrund des engen Wohnungsmarktes nach wie vor schwierig. Wohnheimplätze werden durch das Studierendenwerk Münster, Wohnheimabteilung, vergeben. Anmeldeformulare können dort schriftlich angefordert werden. Die Anmeldung setzt die Einschreibung bzw. die Studienplatzzusage voraus. Nach der Anmeldung kann es zu Wartezeiten kommen!

Wohnheimverwaltung des Studierendenwerk:
Bismarckallee 5, Postfach 7629, 48041 Münster
Tel: (0251) 83-79504, -79505, -79506, -79507, -79509, -79514, -79645, -79546, -79549
Fax: (0251) 83-79597
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 9-12 Uhr

Außerdem wird eine kostenlose Wohnungs- und Zimmervermittlung durch die Asten der WWU und FH Münster und durch die Studierenden- und Hochschulgemeinden

- AStA der WWU Münster, Zimmervermittlung und Mitfahrzentrale

Domagkstr. 51 (in der Mensa II), 48149 Münster
Tel: (0251) 83-32222
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 10-15 Uhr, Mo- Do 17-20 Uhr


- Katholische StudentInnengemeinde (ISG/KHG) an der WWU und FH Münster
Frauenstr. 3- 7, 48149 Münster
Tel: (0251) 4130-0
Öffnungszeiten: Mo- Fr 9- 13 Uhr, Mo- Do. 14- 17 Uhr

- Wohnraum- Interessen e.V. (Wohn-In)
Hammer Str. 26c, 48153 Münster
Tel. (0251) 523021

Eine weitere Möglichkeit an eine Wohnung zu kommen bieten die Wohnungsanzeigen in Zeitungen und Magazinen.

 


Zulassungsbeschränkungen

Studiengänge, in denen die Anzahl der BewerberInnen größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze, unterliegen Zulassungsbeschränkungen. Ob ein Studiengang einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, hängt von der Nachfrage ab und kann daher von Semester zu Semester verschieden sein.

Für internationale BewerberInnen sind 10% der festgesetzten Zulassungszahl reserviert. Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote und einer Länderquote. Ob Sie einen Platz erhalten, hängt zunächst von der Anzahl der Bewerbungen ab. Wenn die Anzahl der Bewerbungen nicht größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze, bleiben Noten und Quote unberücksichtigt.

Ist die Bewerberzahl höher als die Zahl der Plätze, hängen Ihre Chancen von Ihrer eigenen Durchschnittsnote ab, aber auch von den Noten der anderen BewerberInnen und der Anzahl der BewerberInnen aus einem Land. Daher ist es schwierig, Ihre Chancen im Vorhinein abzuschätzen.

 


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken