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Sie haben eine deutsche Berechtigung zum Hochschulzugang

Ausländische Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, sind den deutschen Bewerbern gleichgestellt und bewerben sich online.

Bitte beachten Sie:

Die Feststellungsprüfung des Studienkollegs ist keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Es gilt die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes.

 


Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes (EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein)

Wer aus einem EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommt, ist den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt und bewirbt sich online.

 


Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land, haben aber Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang in der EU erworben

Ausländische Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Staat erworben haben, sind den deutschen Bewerbern gleichgestellt und bewerben sich online.

 


Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land und haben Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang NICHT in der EU erworben

Ausländische Studieninteressierte, die nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommen und keine deutsche oder EU-Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich online oder mit einem Papierformular je nach Studiengang.

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