- Sie haben eine deutsche Berechtigung zum Hochschulzugang
- Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes (EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein)
- Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land, haben aber Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang in der EU erworben
- Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land und haben Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang NICHT in der EU erworben
Sie haben eine deutsche Berechtigung zum Hochschulzugang
Ausländische Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, sind den deutschen Bewerbern gleichgestellt und bewerben sich online.
Bitte beachten Sie:
Die Feststellungsprüfung des Studienkollegs ist keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Es gilt die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes.
Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes (EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein)
Wer aus einem EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommt, ist den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt und bewirbt sich online.
Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land, haben aber Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang in der EU erworben
Ausländische Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Staat erworben haben, sind den deutschen Bewerbern gleichgestellt und bewerben sich online.
Sie kommen NICHT aus einem EWR-Land und haben Ihre Berechtigung zum Hochschulzugang NICHT in der EU erworben
Ausländische Studieninteressierte, die nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommen und keine deutsche oder EU-Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich online oder mit einem Papierformular je nach Studiengang.