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Hochschulzugangsberechtigung

In der Regel ist das Abitur oder die Fachhochschulreife die Zugangsqualifikation. Außerdem gibt es weitere Möglichkeiten zum Fachhochschulzugang wie z. B. für berufliche Qualifizierte.

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Der fachpraktische Teil kann erworben werden durch eine anerkannte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, durch eine langjährige Berufstätigkeit oder durch ein gelenktes Praktikum.


Vorpraktikum

Für eine Reihe von Studiengängen müssen Sie ein Vorpraktikum absolvieren. Ohne den entsprechenden Nachweis erhalten Sie keinen Studienplatz. Aber keine Bange, manchmal gibt es auch Ausnahmen. So muss z. B. ein Praktikum nicht immer bis zur Einschreibung vollständig abgeleistet sein. Detaillierte Informationen über das abzuleistende Praktikum finden Sie unter dem folgendem Link.


Eignungsprüfung

Hier gelten gesonderte, meist recht frühe Anmeldetermine, die Sie auf keinen Fall verpassen dürfen.


Weitere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen

In einigen Studiengängen gibt es besondere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen. So müssen Sie z. B. eine bestimmte Berufsausbildung aufgenommen oder abgeschlossen haben, eine berufliche Tätigkeit ausüben oder über besondere Sprachkenntnisse verfügen.


Video "Studienwahl, wie geht das?": Zugangsvoraussetzungen zum Studium

Rund um das Thema Studienwahl und Studienplatzbewerbung sind viele Fehlinformationen in Umlauf. Kurze Infovideos der FH klären die populärsten Irrtümer auf. Hier ein Video zum Thema "Zugangsvoraussetzungen zum Studium".
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