Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel ist das Abitur oder die Fachhochschulreife die Zugangsqualifikation. Außerdem gibt es weitere Möglichkeiten zum Fachhochschulzugang wie z. B. für berufliche Qualifizierte.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Der fachpraktische Teil kann erworben werden durch eine anerkannte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, durch eine langjährige Berufstätigkeit oder durch ein gelenktes Praktikum.
Vorpraktikum
Für eine Reihe von Studiengängen müssen Sie ein Vorpraktikum absolvieren. Ohne den entsprechenden Nachweis erhalten Sie keinen Studienplatz. Aber keine Bange, manchmal gibt es auch Ausnahmen. So muss z. B. ein Praktikum nicht immer bis zur Einschreibung vollständig abgeleistet sein. Detaillierte Informationen über das abzuleistende Praktikum finden Sie unter dem folgendem Link.
Eignungsprüfung
Hier gelten gesonderte, meist recht frühe Anmeldetermine, die Sie auf keinen Fall verpassen dürfen.
Weitere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen
In einigen Studiengängen gibt es besondere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen. So müssen Sie z. B. eine bestimmte Berufsausbildung aufgenommen oder abgeschlossen haben, eine berufliche Tätigkeit ausüben oder über besondere Sprachkenntnisse verfügen.