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Hochschulzugangsberechtigung

Nicht jeder ausländische Schulabschluss berechtigt auch zu einem Studium in Deutschland. Daher überprüft die Hochschule zunächst Ihre Hochschulzugangsberechtigung, d.h. es wird festgestellt, ob Sie aufgrund Ihrer Zeugnisse hier studieren dürfen. Sollte das Schulabschlusszeugnis alleine nicht ausreichen, können - je nach Land - eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein auf den gewünschten Studiengang bezogenes ein- bis dreijähriges Studium an einer anerkannten ausländischen Hochschule zur Studienbewerbung berechtigen.

Falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht häufig die Möglichkeit, zunächst ein Studienkolleg in Deutschland zu besuchen und Ihre Studierfähigkeit durch eine Feststellungsprüfung nachzuweisen. Im Studienkolleg werden in verschiedenen Schwerpunktkursen sowohl Fachkenntnisse für die gewünschte Studienrichtung als auch Deutschkenntnisse vermittelt.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung zum Studienkolleg über die Fachhochschule Münster nicht möglich ist. 

 


Deutschkenntnisse

Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland benötigen deutsche Sprachkenntnisse, die ausreichen, um die Lehrinhalte der Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen verstehen zu können. Studienbewerberinnen und -bewerber müssen daher vor Aufnahme des Fachstudiums eine für den Hochschulzugang anerkannte Deutsche Sprachprüfung nachweisen.
Zur Vorbereitung auf den TestDaF - Test Deutsch als Fremdsprache - bietet die Hochschule in Zusammenarbeit mit der German Language Academy deutsche Sprachkurse ab B2-Niveau an. Um zu diesen Sprachkursen zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 800 Unterrichtsstunden Deutsch oder das Zertifikat Deutsch B1 mit der Note 'gut' nachweisen.

Nach Zulassung zum Sprachkurs werden Mitte September bzw. Mitte Januar Einstufungstests durchgeführt. Weist ein Teilnehmer das erforderliche B1-Niveau nicht nach, sind eine Einschreibung an der Fachhochschule und die Teilnahme an den Sprachkursen nicht möglich.

Folgende Sprachnachweise sind für eine Bewerbung ins Fachstudium ausreichend:

  • erfolgreich bestandener TestDaF -  Niveaustufe 4
  • DSH-2
  • das "Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der KMK" (an deutschen Schulen im Ausland)
  • das "Kleine Deutsche Sprachdiplom" oder das "Große Deutsche Sprachdiplom" des Goethe-Instituts
  • das Zeugnis über die "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe- Institutes
  • das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
  • das UNICERT- Zertifikat der Stufen III oder IV in Deutsch (an Universitäten)
  • das ÖSD Zertifikat C2
  • Feststellungsprüfung des Studienkollegs, Deutsch mindestens Note 4

Nur wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse anhand einer dieser Prüfungen nachgewiesen haben, ist eine Zulassung für das Fachstudium möglich, sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Fachstudium ist eine neue Bewerbung erforderlich.

 


TestDaF- Test Deutsch als Fremdsprache

Der TestDaF kann in verschiedenen Testzentren in Deutschland und weltweit abgelegt werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter dem unten angegebenen Link. Geprüft werden die Fertigkeiten Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck, die mit den Niveaustufen 3, 4 und 5 bewertet werden. Die Stufe 3 entspricht dabei der DSH-1, Stufe 4 (Gesamtsumme von 16) der DSH-2 und Stufe 5 der DSH-3. Kein Prüfungsteil darf mit dem Niveau 'unter 3' bewertet worden sein.
Zur Studienaufnahme wird in der Regel der TestDaF-4 bzw. die DSH-2 vorausgesetzt.

 


Praktikum

In manchen Studiengängen ist vor Aufnahme des Studiums ein auf den gewünschten Studiengang bezogenes Grundpraktikum nachzuweisen. Aus der Praktikumsbescheinigung muss eindeutig die Dauer der Beschäftigung und der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit hervorgehen.

In der Studiengangsübersicht können Sie sich einen Überblick verschaffen, in welchen Studiengängen ein Vorpraktikum verlangt wird. Nähere Informationen finden Sie dann auf den Seiten der Fachbereiche. 

 


Gestalterische Eignung

In den Studiengängen Architektur und Design müssen Sie vor Studienaufnahme Ihre besondere gestalterische Eignung nachweisen. Die Anmeldung erfolgt online. Nähere Informationen zu den Eignungsprüfungen erhalten Sie in den Fachbereichen.

 


Eignungsprüfung/ Auswahlverfahren

In einigen Studiengängen kann eine Bewerbung erst nach bestandener Eignungsprüfung oder einem Auswahlverfahren erfolgen.

Eine Übersicht der Anforderungen jedes einzelnen Studiengangs finden Sie in der Studiengangsübersicht, nähere Informationen zur Prüfung auf den Seiten der einzelnen Fachbereiche.

 


Hinweise für StudienbewerberInnen aus China und Vietnam

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit chinesischen oder vietnamesischen Zeugnissen müssen ihrer Bewerbung ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle beifügen, damit eine Berücksichtigung im Zulassungsverfahren erfolgen kann.
Die Akademischen Prüfstellen in Peking und Hanoi überprüfen die Dokumente und Studienzugangsberechtigungen der  Studienbewerberinnen und Studienbewerber und führen ein Interview mit den Bewerberinnen und Bewerbern durch.
Im Anschluss daran erhalten die überprüften Kandidatinnen und Kandidaten eine entsprechende Bescheinigung, die ebenfalls Zugang zu einem beschleunigten Visa-Verfahren ermöglicht.
Es können nur Originalbescheinigungen und Originalzertifikate akzeptiert werden!

Die Anschrift der Akademischen Prüfstelle in China lautet:
Akademische Prüfstelle des Kulturreferats
der Deutschen Botschaft in Peking
Landmark Tower 2; Office 0311
Dongsanhuan Beilu 8
Chaoyang District
10004 Beijing
Tel.: +86/10/65907138
Fax: +86/10/65907140

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