Eignungsprüfung für die Bachelorstudiengänge EBP und CALA
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Eignungsfeststellung |
Fachbereich | Wirtschaft |
Studienbeginn | Wintersemester |
Besonderheiten | Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Studienbewerbung/Einschreibung in den EBP- oder CALA-Studiengang. |
Voraussetzungen und Anmeldung
Zugangsvoraussetzungen | Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer
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Anmeldung zur Eignungsprüfung | +++ Aufgrund der Verschiebung der diesjährigen Abiturprüfungen wird die Anmeldefrist für die Eignungsprüfung bis zum 23.06.2020 verlängert. Bitte beachten Sie, dass für Bewerbungen ab dem 01.06. vornehmlich Termine für Online-Interviews am 30.06. (EBP Englisch) und 02.07. (EBP Französisch, EBP Spanisch, CALA Spanisch) vergeben werden. +++ |
Ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung
Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Einschreibung in den Studiengang EBP oder CALA. Die Eignungsprüfung dient dazu, Ihre studiengangbezogene Eignung festzustellen: Sprach- und Mathematikkenntnisse sowie logisches Denkvermögen werden ebenso abgefragt, wie Ihre persönliche Motivation und der Umgang mit fachlichen Fragestellungen.