Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Jugendhilfe - Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Platzierung auf einer Rangliste |
Fachbereich | Sozialwesen |
Studienbeginn | Wintersemester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzungen und Anmeldung
Zugangsvoraussetzungen |
Hinweis: Eine eventuelle Bonierung ist nur möglich, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung "Gesamtnote von mindestens gut (2,3)" bzw. in Ausnahmefällen "Gesamtnote 3,0" erfüllen. Es ist nicht möglich, die Zugangsvoraussetzung durch eine "Bonierung" zu erwerben, selbst wenn Sie nach einer "Bonierung" über der erforderlichen Gesamtnote liegen sollten. |
Anmeldung zum Auswahlverfahren | Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jedes Jahr vom 15. April bis zum 15. Juni für das jeweils kommende Wintersemester möglich. |
Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren
Ihre Bewerbung für den Masterstudiengang Jugendhilfe erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1: Anmeldung zum Auswahlverfahren bis zum 15.06.2023 (Posteingang)
Schritt 2: Online-Bewerbung für den Studiengang bis zum 15.07.2023.
Ohne vorherige Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Online-Bewerbung nicht zielführend.