Gebäudetechnik (berufsbegleitend) (Master)
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Master of Engineering (M. Eng.) |
Fachbereich | Energie · Gebäude · Umwelt |
Studienort | Steinfurt |
Studienform | Teilzeitstudium |
Studienbeginn | Wintersemester & Sommersemester |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Semesterbeitrag | 275,80 € (Sommersemester 2024) |
Voraussetzungen und Einschreibung
NC | Nein |
Vorpraktikum | Nachweis über eine praktische Tätigkeit (Praxisphase) von mindestens 12 Wochen Dauer, die Sie bereits mit fachlich einschlägigen Aufgabenstellungen vertraut gemacht hat. Dieser Nachweis kann auch aus der Praxisphase des Bachelor- oder Diplomstudiums oder einer bereits erfolgten Berufstätigkeit stammen. Die Praxisphase ist grundsätzlich vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. |
Weitere Zugangsvoraussetzungen | Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem technischen, ingenieurwissenschaftlichen oder überwiegend ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aus dem Bereich der Energietechnik, der Gebäudetechnik bzw. der Umwelttechnik oder artverwandten Gebieten mit einer Gesamtnote von grundsätzlich mindestens „gut“ (2,5) und einem Umfang von 210 CP. Umfasst der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nur 180 Leistungspunkte, so sind weitere (Studien-)Leistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Sollte die Gesamtnote Ihres ersten Hochschulabschlusses schlechter als 2,5 sein, kann der qualifizierte Abschluss ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Sie können sich auch dann schon für einen Studienplatz bewerben wenn Ihnen noch kein Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiums vorliegt. Bei Studienaufnahme zum Sommersemester müssen Sie bis zum 30. April, bei Aufnahme zum Wintersemester bis zum 30. November den Nachweis der Bachelornote erbringen.
Sprachkenntnisse: Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen, z. B. über den Test "Deutsch als Fremdsprache" (TestDAF) mit einer Bewertung von "4" im Durchschnitt oder über einen gleichwertigen Nachweis. |
Einschreibung in den Studiengang | Die Einschreibefrist endet am 29.02.2024. Zur Online-Einschreibung |
Ausführliche Informationen zum Studiengang
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