Numerus Clausus
Numerus Clausus, oder kurz NC, heißt übersetzt "begrenzte Anzahl". Wenn ein Studiengang einen NC hat, dann steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Diese Studienplätze werden nach den Auswahlkriterien Durchschnittsnote, Wartezeit und ggf. nach dem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Der NC steht nicht vor dem Vergabeverfahren fest. Der letzte zugelassene Bewerber bestimmt mit seinem Notendurchschnitt oder seiner Wartezeit den NC.