Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken (Master)
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Master of Laws (LL.M.) |
Fachbereich | Bauingenieurwesen |
Studienort | Münster |
Studienform | Vollzeitstudium, berufsbegleitend möglich, weiterbildend |
Studienbeginn | Wintersemester |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Semesterbeitrag | Studierende in Franchise-Studiengängen können auf Antrag eingeschrieben werden und zahlen dann zusätzlich zu den Studiengebühren einen Semesterbeitrag in Höhe von ca. 300 Euro. |
Studiengebühren | Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei unserem Kooperationspartner. |
Besonderheiten | Kooperationsstudiengang mit dem BWI-Bau - Institut der Bauwirtschaft |
Voraussetzungen und Einschreibung
NC | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Weitere Zugangsvoraussetzungen | Erster Hochschulabschluss: Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 Leistungspunkten) auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung. Fehlende Leistungspunkte können Sie durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten Hochschulabschluss nachweisen. Fehlende Leistungspunkte können Sie zudem bis zum Beginn des zweiten Fachsemesters durch Angleichungsmodule aus den Masterstudiengängen der FH Münster oder anderer Hochschulen vorlegen. Über die Anerkennung der Module entscheidet der Prüfungsausschuss. Absolventen verwandter Fachrichtungen können ausnahmsweise unter Auflagen zugelassen werden.
Sprachkenntnisse: Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen, z. B. über den Test "Deutsch als Fremdsprache" (TestDAF) mit einer Bewertung von "4" im Durchschnitt oder über einen gleichwertigen Nachweis. Berufstätigkeit: Nachweis von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss i.d.R. im Umfang von mindestens einem Jahr einer Vollzeittätigkeit. |
Einschreibung in den Studiengang | Die Bewerbung erfolgt direkt am BWI-Bau. Nähere Informationen zur Bewerbung entnehmen Sie bitte dem u. a. Link. Nach Ihrer Aufnahme am BWI-Bau können Sie sich online an der FH Münster einschreiben. |
Ausführliche Informationen zum Studiengang
Planen, Bauen und Betreiben – im gesamten Lebenszyklus von Bauwerken sind in der Vertragsgestaltung und -abwicklung branchenspezifische Besonderheiten zu beachten. Hinzu kommen spezielle Rechtsfragen, zum Beispiel im Fall von Abweichungen zwischen Planungs- und Ausführungsrecht, bei Verträgen auf Basis unterschiedlicher Rechtsquellen oder beim Nachtragsmanagement.
Je komplexer Bauvorhaben sind, desto detaillierter sind auch die Bauverträge. Daraus resultiert ein steigender Bedarf an juristischer Begleitung. Unser berufsbegleitender Studiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken bereitet Sie ideal auf diese Aufgabe vor.