Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken (Master)
Kurzübersicht
Abschlussgrad | Master of Laws (LL.M.) |
Fachbereich | Bauingenieurwesen |
Studienort | Münster |
Studienform | berufsbegleitend möglich, weiterbildend, Teilzeitstudium |
Studienbeginn | Wintersemester |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Semesterbeitrag | Studierende in Franchise-Studiengängen können einen Antrag auf Immatrikulation stellen und müssen zusätzlich zu den Studiengebühren einen Semesterbeitrag von €335,20 (Wintersemester 2023/24) entrichten. |
Studiengebühren | Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei unserem Kooperationspartner. |
Besonderheiten | Kooperationsstudiengang mit dem BWI-Bau - Institut der Bauwirtschaft |
Voraussetzungen und Einschreibung
NC | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Weitere Zugangsvoraussetzungen | Erster Hochschulabschluss: Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 Leistungspunkten) auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung. Der Abschluss kann bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Außerdem können fehlende Leistungspunkte bis zum Beginn des dritten Fachsemesters durch Angleichungsmodule aus den Curricula bestehender Studiengänge der FH Münster oder aus Curricula von Studiengängen anderer Hochschulen nachgewiesen werden. Über die erforderliche Anerkennung der Module entscheidet der Prüfungsausschuss. Absolventen verwandter Fachrichtungen können ausnahmsweise unter Auflagen zugelassen werden.
Sprachkenntnisse: Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen, z. B. über den Test "Deutsch als Fremdsprache" (TestDAF) mit einer Bewertung von "4" im Durchschnitt oder über einen gleichwertigen Nachweis. Berufstätigkeit: Nachweis von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss i.d.R. im Umfang von mindestens einem Jahr einer Vollzeittätigkeit. Eignungsprüfung/Auswahlverfahren |
Einschreibung in den Studiengang | Die Bewerbung erfolgt direkt am BWI-Bau. Nähere Informationen zur Bewerbung entnehmen Sie bitte dem u. a. Link. Nach Ihrer Aufnahme am BWI-Bau können Sie sich online an der FH Münster einschreiben. |
Ausführliche Informationen zum Studiengang
Planen, Bauen und Betreiben – im gesamten Lebenszyklus von Bauwerken sind in der Vertragsgestaltung und -abwicklung branchenspezifische Besonderheiten zu beachten. Hinzu kommen spezielle Rechtsfragen, zum Beispiel im Fall von Abweichungen zwischen Planungs- und Ausführungsrecht, bei Verträgen auf Basis unterschiedlicher Rechtsquellen oder beim Nachtragsmanagement.
Je komplexer Bauvorhaben sind, desto detaillierter sind auch die Bauverträge. Daraus resultiert ein steigender Bedarf an juristischer Begleitung. Unser berufsbegleitender Studiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken bereitet Sie ideal auf diese Aufgabe vor.
Interaktiver Studienverlaufsplan
Der interaktive Studienverlaufsplan erläutert Ihnen die Struktur und den idealtypischen Ablauf des Studiengangs. Individuelle Anpassungen sind möglich.
Klicken Sie in die Grafik, um mehr über die Inhalte und den zeitlichen Ablauf des Studiengangs zu erfahren.
So verwenden Sie den Studienverlaufsplan
Studiengangsvergleich
Das folgende Diagramm zeigt die Gewichtung von Studieninhalten in dem von Ihnen ausgewählten Studiengang. Wählen Sie bis zu zwei weitere Studiengänge, um Inhalte miteinander zu vergleichen.