Bildungsurlaub
Bildungsprämie
Bildungsscheck NRW
Gefördert werden Beschäftigte, deren privatrechtlicher Arbeitgeber weniger als 250 Personen beschäftigt mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Selbständige mit Arbeitsstätte in NRW. Es werden berufliche Weiterbildungen, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln, unterstützt. Der Bildungsscheck kann somit also auch für weiterbildende Masterstudiengänge und Hochschulzertifikatskurse verwendet werden. Mit dem Bildungsscheck wird ein Zuschuss von 50 Prozent, jedoch max. 500 Euro gefördert. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.