Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Für unsere Weiterbildungsangebote kann in der Regel kein Bildungsurlaub beantragt werden, da Hochschulen in NRW als Weiterbildungsanbieter nicht anerkannt sind. In manchen Bundesländern ist es jedoch möglich, die Hochschule oder einzelne Weiterbildungsangebote anerkennen zu lassen, so sind wir beispielsweise in Baden-Württemberg als Weiterbildungsanbieter gelistet. Sollten Sie also Ihren Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben, können Sie Bildungsurlaub beantragen.

Bildungsprämie

Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.

Bildungsscheck NRW

Gefördert werden Beschäftigte, deren privatrechtlicher Arbeitgeber weniger als 250 Personen beschäftigt mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Selbständige mit Arbeitsstätte in NRW. Es werden berufliche Weiterbildungen, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln, unterstützt. Der Bildungsscheck kann somit also auch für weiterbildende Masterstudiengänge und Hochschulzertifikatskurse verwendet werden. Mit dem Bildungsscheck wird ein Zuschuss von 50 Prozent, jedoch max. 500 Euro gefördert. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.

Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.

Stipendien

Inzwischen gibt es diverse Anbieter von Stipendien, die für die unterschiedlichsten Zielgruppen Förderungen im verschiedenen Höhen und Umfängen anbieten und jeweils sehr unterschiedliche Anforderungen stellen. Hierbei kann der Stipendienratgeber helfen.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Einmal im Jahr können sich Masterstudierende bei uns an der Hochschule auch um das Deutschlandstipendium bewerben:

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für das Masterstudium und für Hochschulzertifikatskurse können nach § 9 EStG i.d.R. als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt nicht nur für die Studienbeiträge, sondern ggf. auch für die dadurch entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten. Werbungskosten werden von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Versteuern müssen die weiterbildend Studierenden nur die verbleibenden Einkünfte.
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