Zum 1. September hat Prof. Dr. Hugo Mennemann als Vorsitzender die Leitung des Prüfungsausschusses übernommen. (Foto: FH Münster/Wilfried Gerharz)
Prof. Dr. Remi Stork, neuer stellvertretender Vorsitzender, unterstützt Mennemann bei der Leitung des Prüfungsausschusses. (Foto: FH Münster/Wilfried Gerharz)

(8. September 2021). Sind einheitliche Noten für Gruppenleistungen rechtlich zulässig? In welchen Fällen und in welcher Form ist ein Nachteilsausgleich angebracht? Dürfen Bachelorarbeiten zukünftig in rein digitaler Form eingereicht werden? Unter anderem mit solchen grundsätzlichen Fragen beschäftigt sich der Prüfungsausschuss unseres Fachbereichs. Hinzu kommen verschiedenste administrative und kommunikative Tätigkeiten: zum Beispiel die Organisation der Prüfungstermine, die Ausstellung und Übergabe der Zeugnisse und Urkunden, die Klärung juristischer Fragen, die Entscheidung über Widersprüche und die Formulierung rechtssicherer Widerspruchsbescheide sowie die Beratung von Studierenden.

Der Prüfungsausschuss hat nun ein neues Leitungsteam: Zum ersten September haben Prof. Dr. Hugo Mennemann als Vorsitzender und Prof. Dr. Remi Stork als sein Stellvertreter die Leitung dieses Gremiums von ihren Amtsvorgängerinnen Prof. Dr. Kerstin Feldhoff und Prof. Dr. Ruth Linssen übernommen.

"Ich freue mich auf die neue Herausforderung", erklärt Mennemann. "Je mehr ich mich mit prüfungsrechtlichen Fragen auseinandersetze, desto spannender finde ich das Thema. Meiner Amtsvorgängerin Frau Feldhoff bin ich äußerst dankbar: sie führt mich in die Arbeit ein und berät mich bei juristischen Fragen. Und in spannenden Diskussionen mit meinem Sohn, der Jura studiert, entstehen mitunter gute Ideen."

Neben Mennemann und Stork gehört auch das Team des Prüfungsamtes − Julia Menke, Berthold Püttmann und Sonja Simmat − dem Prüfungsausschuss an.

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