Kann ich die Prüfenden selber wählen?

B.A. Soziale Arbeit und BASA-online:

Sie müssen  den/die Erstprüfer:in selbst wählen und die Betreuung eigenständig mit diesem/dieser abstimmen.

Die Abschlussarbeit kann von jeder hauptamtlich lehrenden Person (als Erstgutachter:in) gestellt und betreut werden.
Auf Antrag der Studierenden kann der Prüfungsausschuss nicht hauptamtlich Lehrende zur Betreuung der Abschlussarbeit bestellen, wenn feststeht, dass das vorgesehene Thema der Abschlussarbeit nicht durch eine fachlich zuständige hauptamtlich lehrende Person betreut werden kann.

Sie können in der Anmeldung eine/n Zweitprüfer:in nennen. Wenn kein/e Zweitprüfer:in benannt wird, wird Ihnen zentral vom Prüfungsamt eine prüfungsberechtigte Person zugeteilt.

Kann ich das Thema selber wählen?

Sie wählen das Thema selbst und stimmen dieses mit dem/der Erstprüfer:in ab.

Hinweis: Das Thema wird auf Ihrem Zeugnis aufgeführt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich zur Abschlussarbeit anmelden?

B.A. Soziale Arbeit:

Aktuelle Zulassungsvoraussetzung für die PO 2014 (i.d.R. Einschreibung bis SoSe 2023):

  • 110 CP
  • alle Grundlagen bestanden
  • Modul MWA bestanden
  • Modul TESSA bestanden
  • die Leistungspunkte dürfen nicht aus dem Semester der Anmeldung stammen

Aktuelle Zulassungsvoraussetzung für die PO 2023 (i.d.R. Einschreibung ab WiSe 2023/24):

  • 110 CP
  • alle Grundlagen bestanden
  • Modul MWA bestanden
  • Modul Evaluation bestanden
  • Modul TESSA bestanden
  • die Leistungspunkte dürfen nicht aus dem Semester der Anmeldung stammen

Die Voraussetzungen der übrigen Studiengänge können Sie der jeweiligen PO entnehmen.

Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das entsprechende Online-Formular.

Sie müssen sich mit Ihrer persönlichen FH-Kennung und Ihrem Passwort anmelden. Der Login ersetzt Ihre Unterschrift. Das Absenden des Formulars gilt als verbindlicher Antrag.

Werde ich informiert, wenn meine Anmeldung bearbeitet wurde?

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung per E-Mail an Ihre FH-E-Mail-Adresse.

Angemeldet sind Sie erst, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.

Kann ich von der Abschlussarbeit zurücktreten?

Das Thema der Bachelorarbeit kann innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit, das Thema der Masterarbeit innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit einmal ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden, wenn die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs keine andere Regelung vorsehen.

Im zweiten Versuch ist die Rückgabe des Themas nur erlaubt, wenn beim ersten Versuch das Thema nicht zurückgegeben wurde.

Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern?

Sie können das Thema Ihrer Abschlussarbeit nicht ändern.

Der endgültige Titel Ihrer Arbeit muss vollständig auf der Anmeldung zur Abschlussarbeit angegeben werden.

Wann muss ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Im Studiengang B.A. Soziale Arbeit gibt es flexibilisierte Schreibzeiten. Die individuelle Schreibzeit bestimmt sich durch den Zeitpunkt der Anmeldung. Die Abgabefrist ist für alle Studierenden gleich.

  • Bei einer Anmeldung zwischen dem 01.09. und dem 31.01.: späteste Abgabe 31.05.
  • Bei einer Anmeldung zwischen dem 01.03. und dem 31.07.: späteste Abgabe 30.11.

In allen anderen Studiengängen regeln die Besonderen Bestimmungen die Abgabe der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt oder die Studiengangleitung.

Kann ich meine Abschlussarbeit auch vor der Abgabefrist abgeben?

Sie können die Arbeit abgeben, sobald Sie die schriftliche Zulassung erhalten haben.

Kann ich eine Schreibzeitverlängerung beantragen?

Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss auf einen vor Ablauf der Frist gestellten begründeten Antrag für die Bearbeitung eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewähren.

Wird der Antrag auf eine Erkrankung gestützt, ist in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Erkrankung ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem sich die Unfähigkeit zur Bearbeitung der Abschlussarbeit ergibt (Keine AU!). 

Wird der Antrag auf andere Gründe gestützt, ist darzulegen, welche nicht vertretbaren Gründe geltend gemacht werden.

Wie und wo muss ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Die Abschlussarbeit ist fristgerecht (Eingang bis 23:59 Uhr am letztmöglichen Abgabetag) als PDF-Datei per E-Mail von Ihrer FH-E-Mail-Adresse beim Prüfungsamt abzugeben:
pruefungsamt-swfh-muensterde

Bitte benennen Sie die Datei in folgendem Schema: Nachname, Vorname_Matrikelnummer

Die Datei wird vom Prüfungsamt umgehend an die Prüfenden weitergeleitet. Bitte senden Sie die PDF nicht selbst an die Prüfenden (auch nicht in Cc)! Das Prüfungsamt muss die fristgerechte Abgabe dokumentieren und sicherstellen, dass alle Formalien eingehalten wurden. Die beim Prüfungsamt eingereichte Datei ist maßgeblich für die Bewertung.

Die Abschlussarbeit ist meine letzte Prüfung. Muss ich zurückgemeldet sein?

Sie müssen zum Zeitpunkt jeder Prüfung immatrikuliert sein. Auch wenn die Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung ist, müssen Sie sich unbedingt zurückmelden, wenn das Abgabedatum (individuell, nicht die Abgabefrist) in ein neues Semester fällt.

Die Gebühren können ggf. (anteilig) zurückerstattet werden. Bitte informieren Sie sich beim Service Office für Studierende.

Fällt die Noteneintragung in ein neues Semester, kann die Note rückwirkend verbucht werden. Dafür ist keine Rückmeldung notwendig.

Ich möchte meine Abschlussarbeit für die Bibliothek freigeben. Wie geht das?

Bachelor-/Masterarbeiten, die mit "sehr gut" (1,0 oder 1,3) bewertet wurden, können der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Einverständnis der Studierenden leitet das Prüfungsamt die Abschlussarbeit an die Bibliothek weiter.

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