Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

B.A. Soziale Arbeit:

Nein. Wenn Sie zu einer Veranstaltung angemeldet sind, werden Sie automatisiert zu einem festen Zeitpunkt nach dem Ende der Wahl zu den Prüfungen angemeldet. Erst dann ist die Prüfungsanmeldung für Sie im myFH-Portal sichtbar.

Achtung: Wenn Sie sich nach der automatisierten Prüfungsanmeldung zu einer Veranstaltung anmelden, müssen Sie sich zusätzlich beim Prüfungsamt zur Prüfung anmelden.

Alle anderen Studiengänge:

Ja. Sie müssen sich im myFH-Portal zu den Prüfungen anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie unter "Aktuelle Termine". 

Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung bei 2-semestrigen Modulen?

B.A. Soziale Arbeit:

Bei 2-semestrigen Veranstaltungen müssen Sie sich im ersten Semester zur Veranstaltung anmelden. Es ist keine zusätzliche Prüfungsanmeldung erforderlich. Sie werden im zweiten Semester automatisch zur Prüfung angemeldet.

Wie wähle ich meinen Vertiefungsbereich?

Die Wahl des Vertiefungsbereichs muss vor der Wahl der Veranstaltungen / Prüfungsanmeldung stattfinden.

  • B.A. Soziale Arbeit: Prüfungsnummer 91-93 (Einen Vertiefungsbereich wählen Sie ausschließlich, wenn Sie nach der PO 2014 - i.d.R. Einschreibung bis SoSe 2023 - studieren!)
  • BASA-online Soziale Arbeit: Prüfungsnummer 91-97

Die entsprechenden Zeiträume und Termine finden Sie unter "Aktuelle Termine" und in der Ampel des Dekanats.

Wie wechsle ich den Vertiefungsbereich?

B.A. Soziale Arbeit (PO 2014) und BASA-online:

Ihren gewählten Vertiefungsbereich können Sie nur einmal im gesamten Studienverlauf wechseln. Der Wechsel muss formlos, jedoch schriftlich (E-Mail), im Prüfungsamt eingereicht werden.

Achtung: Absolvierte Module, die nicht dem neuen Vertiefungsbereich zugeordnet sind, können nicht angerechnet werden.

Wie erfahre ich, ob ich zur Prüfung zugelassen wurde?

Im myFH-Portal finden Sie eine Übersicht über Ihre Anmeldungen.

Ich habe die Anmeldefrist zu den Veranstaltungen verpasst. Kann ich trotzdem an Prüfungen teilnehmen?

B.A. Soziale Arbeit:

Die nachträgliche Anmeldung zu den Veranstaltungen kann nur in Ausnahmefällen über das Dekanat erfolgen, sofern es noch freie Kapazitäten gibt.

Achtung: Wenn Sie sich nach der automatisierten Prüfungsanmeldung zu einer Veranstaltung anmelden, müssen Sie sich zusätzlich beim Prüfungsamt zur Prüfung anmelden.

Ich möchte ein Zusatzfach/Modul "auf Schein" belegen. Wie geht das?


Alle Infos haben wir für Sie auf unserem Infoblatt zusammengefasst:

Wie, wann und wo kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Regulärer Rücktritt /Abmelden ohne Fehlversuch:

Sie können, ohne Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche, bis eine Woche vor dem Prüfungstermin, über das myFH-Portal ("Meine Belegungen/Anmeldungen") von einer Prüfung zurücktreten.

Achtung: Eine Abmeldung bei den Lehrenden oder in ILIAS ist nicht ausreichend!

Nachdem die reguläre Rücktrittsfrist abgelaufen ist:

Wenn die reguläre Rücktrittsfrist abgelaufen ist, erscheint bei einem Rücktrittsversuch über das myFH-Portal ein entsprechender Hinweis. In der Regel ist keine Abmeldung mehr möglich. Bitte kontaktieren Sie in dem Fall das Prüfungsamt.

ILIAS und das myFH-Portal - Was muss ich beachten?

Alle prüfungsrechtlich wirksamen Eingaben erfolgen über das myFH-Portal. Sie müssen daher unbedingt das myFH-Portal nutzen, um sich zu Prüfungen an- bzw. von Prüfungen abzumelden - auch bei Prüfungen, die über ILIAS stattfinden!

Wenn Sie nicht im myFH-Portal zur Prüfung angemeldet sind, kann Ihre Leistung nicht verbucht werden!

Wenn Sie sich nur in ILIAS abmelden, sind Sie weiterhin im myFH-Portal angemeldet. Wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen wird die Leistung als Fehlversuch verbucht!

Ich bin krank geworden und kann nicht zur Prüfung kommen. Was muss ich tun?

Sie müssen dem Prüfungsamt unverzüglich Ihren krankheitsbedingten Rücktritt schriftlich (per E-Mail) mitteilen und unaufgefordert ein Attest (PDF) beifügen. Alternativ können Sie das Formular zum Rücktritt verwenden. Atteste sind grundsätzlich am Tag der Prüfung oder spätestens am Tag nach der Prüfung einzuholen und müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen.

Anträge und Atteste müssen nicht im Original eingereicht werden, der Prüfungsausschuss kann aber bei einem Verdacht auf Täuschung das Original anfordern.

Wird die 3-Tagesfrist für die Einreichung überschritten, wird die entsprechende Prüfungsleistung als Fehlversuch mit "nicht bestanden" verbucht.

Wie erfahre ich meine Note?

Ihre Noten sehen Sie direkt nach der Notenverbuchung nur im myFH-Portal in Ihrer Leistungsübersicht/Notenspiegel. Die Noten sind allerdings erst nach dem offiziellen Datum der Notenbekanntgabe (28.02./31.08.) verbindlich.

Meine Note erscheint nicht im Notenspiegel. Was muss ich tun?

Wenn Ihre Leistung nach dem Datum der offiziellen Notenbekanntgabe (28.02./31.08.) noch nicht im Notenspiegel im myFH-Portal erscheint, können Sie sich mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen.

Wo bekomme ich einen Notenspiegel?

Ohne Stempel/Unterschrift:

Einen Notenspiegel ohne offiziellen Stempel und Unterschrift können Sie über das myFH-Portal abrufen.

Mit Stempel/Unterschrift:

Einen offiziellen Notenspiegel können Sie im Prüfungsamt anfragen.

Wie und bis wann kann ich Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen?

B.A. Soziale Arbeit:

Für die Grundlagenprüfungen:

Ab Bekanntgabe der Note im myFH-Portal können Sie per E-Mail einen Antrag auf Einsichtnahme im Prüfungsamt stellen: Antrag auf Einsichtnahme

Sie erhalten Ihren konkreten Termin per E-Mail an Ihren FH-Account.

Für Vertiefungsmodulprüfungen:

Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Lehrenden und organisieren die Klausureinsicht in Eigenverantwortung.

Wie kann ich Widerspruch gegen eine Bewertung einlegen?

Nach dem offiziellen Datum der Notenbekanntgabe (28.02./31.08.) haben Sie einen Monat Zeit, um schriftlich Ihren Widerspruch im Prüfungsamt einzureichen. Ihre persönliche Unterschrift ist notwendig! Den Widerspruch können Sie per Post/per Fax einreichen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Verfahren.

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