Hilfeplaner oder Ausfallbürge: Eine Einführung in die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
26. Februar 2020 - 27. Februar 2020Bei Anträgen auf Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen sind die ASD-Fachkräfte besonders gefordert: Sie müssen innerhalb vorgegebener Fristen klären, ob das Jugendamt zuständig ist, und die individuellen Leistungsvoraussetzungen prüfen. Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten mit anderen Rehabilitationsträgern bezüglich der Zuständigkeit, teilweise wird die Jugendhilfe im Rahmen ihrer nachrangigen Leistungspflicht zum Ausfallbürgen. Hinzu kommen Fragen der Qualität und deren Sicherung bei den Hilfeanbietern.
Tag 1 (Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster)
Fachkräfte aus den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Jugendämtern, die für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Hilfegewährung zuständig sind
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 245,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Linda Krolczik, M.A., LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
Hilfeplaner oder Ausfallbürge | |
26. Februar 2020 | 10:00 - 17:00 Uhr |
27. Februar 2020 | 09:00 - 16:00 Uhr |