Einführung ins Bundesteilhabegesetz Schwerpunkt: Recht der Eingliederungshilfe

26. März 2020

Zum Thema

Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, die zugleich ein Herzstück dieser umfassenden Reform des gesamten Rechts der Rehabilitation und Teilhabe darstellt: die Überführung der bislang im Sozialhilferecht des SGB XII geregelten Eingliederungshilfe in einen neuen Teil des Teilhaberechts im SGB IX. Für Menschen mit Behinderung gilt damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz. Fachkräfte, die in der Eingliederungshilfe tätig sind, sollten mit dieser Gesetzesnovellierung vertraut sein, um auch zukünftig Menschen mit Behinderung professionelle Unterstützung anbieten zu können. 

In der Weiterbildung werden einige der Grundstrukturen dieser Neuregelung skizziert und mit Blick auf ihre Relevanz insbesondere für die Fachkräfte bei ihrer Förderung der Menschen mit Behinderungen dargestellt. Insoweit müssen (zwangsläufig) Schwerpunkte gesetzt werden, da eine umfassende Bearbeitung des gesamten Spektrums der Regelungen des BTHG den Rahmen der Weiterbildung sprengen würde. Darum werden folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt.
Veranstaltungsinhalte

• Grundzüge der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe und der Gewährung ihrer Leistungen,

• Verfahren zur Koordinierung solcher Leistungen der Eingliederungshilfe,

• Inhalt und Ausrichtung der unabhängigen Teilhabeberatung sowie

• Grundzüge des neuen Vertragsrechts über die Erbringung und Finanzierung von Eingliederungsleistungen in Diensten und Einrichtungen von (vornehmlich) freien Trägern der Eingliederungshilfe.

Zielgruppe

Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern, insbesondere aus der Eingliederungshilfe

Rahmendaten der Veranstaltung
Unterrichtsstunden:8
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:125,00 €
Teilnahmehinweise:Download der Teilnahmehinweise
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Prof. Dr. Andreas Siemes, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • Deilmann Haus III
    Johann-Krane-Weg 25
    48149 Münster
  • Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten

Einführung ins Bundesteilhabegesetz
26. März 202010:00 - 17:00 Uhr

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