Schutzkonzepte bei eingeschätzter Kindeswohlgefährdung
19. Oktober 2020Zum Thema
Ein Schutzkonzept kennzeichnet im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung eine konkrete Anforderung an die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vor Gefahren für ihr Wohl (im Sinne des § 8a SGB VIII und des § 1666 BGB) zu schützen.
Ob als „Schutzkonzept“, „Kontrollvereinbarung“ oder „Schutzplan“, in vielen Jugendhilfebezirken werden Schutzaufträge bei Kindeswohlgefährdung nach einem ähnlichen Prinzip organisiert. Oft werden Erziehungshilfen mit expliziten Kontrollaufgaben kombiniert. Die konkrete Praxis der Teilnehmenden wird in der Weiterbildung aufgegriffen und gemeinsam reflektiert.
Des Weiteren werden die Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt der FH Münster zum Thema „Schutzkonzepte in der Hilfeplanung“ vorgestellt, Chancen und Grenzen von Schutzkonzepten thematisiert und die praktische Umsetzung von Schutzkonzepten im Alltag der Jugendhilfe exemplarisch erarbeitet.
Veranstaltungsinhalte
• Was sind eigentlich Schutzkonzepte?
• Funktionen und Grenzen von Schutzkonzepten
• Qualitätskriterien von Schutzkonzepten
• Kooperation von ASD und Freien Trägern im Schutzkonzept
• Beteiligung von Betroffenen als Erfolgsfaktor im Kinderschutz
Zielgruppe
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere aus den Arbeitsfeldern Erzieherische Hilfen, SPFH und ASD
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 16 |
Teilnahmeentgelt: | 125,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung
ReferentIn
- Mike Lenkenhoff, Dipl.-Soz.Päd./Dipl.-Soz.Arb, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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Schutzkonzepte bei eingeschätzter Kindeswohlgefährdung | |
19. Oktober 2020 | 10:00 - 17:00 Uhr |