Die gutachtliche Stellungnahme in der Sozialen Arbeit
21. Oktober 2020 - 22. Oktober 2020Gutachtliche Stellungnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Fachlichkeit in der Sozialen Arbeit. Mit ihnen treten die Fachkräfte in Kommunikation mit anderen Fachdisziplinen, aber auch mit den Betroffenen. Damit sind Stellungnahmen neben ihrer inhaltlichen Bedeutung als Entscheidungsgrundlage auch ein wichtiges Element der Professionalität von Fachkräften in der Sozialen Arbeit. Diese Bedeutung wird in Ausbildung und Praxis oft verkannt. Deshalb ist die Qualität von Stellungnahmen von Fachkräften in der Sozialen Arbeit nicht durchgängig gesichert. Das Seminar setzt an dieser Stelle an und möchte wesentliche Prinzipien in Aufbau, Sprache und Inhalt von Stellungnahmen, vor allem aus dem Bereich der Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit dem Familiengericht (z. B. Trennung und Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerechtsentzug, Verfahrensbeistandschaft), darstellen und an Originaltexten erarbeiten.
Aus diesem Grund sollte mit der Anmeldung die Bereitschaft verbunden sein, eigene Texte zur Verfügung zu stellen, die dann anonymisiert besprochen werden können.
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern,
insbesondere aus dem ASD, Vormundschaften, Verfahrensbeistandschaften
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 21 |
Teilnahmeentgelt: | 245,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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21. Oktober 2020 | 10:00 - 17:00 Uhr |
22. Oktober 2020 | 09:00 - 16:00 Uhr |