Einführung ins Bundesteilhabegesetz Schwerpunkt: Recht der Eingliederungshilfe
28. September 2020 - 29. September 2020Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, die zugleich ein Herzstück dieser umfassenden Reform des gesamten Rechts der Rehabilitation und Teilhabe darstellt: die Überführung der bislang im Sozialhilferecht des SGB XII geregelten Eingliederungshilfe in einen neuen Teil des Teilhaberechts im SGB IX. Für Menschen mit Behinderung gilt damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz. Fachkräfte, die in der Eingliederungshilfe tätig sind, sollten mit dieser Gesetzesnovellierung vertraut sein, um auch zukünftig Menschen mit Behinderung professionelle Unterstützung anbieten zu können.
• Grundzüge der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe und der Gewährung ihrer Leistungen,
• Verfahren zur Koordinierung solcher Leistungen der Eingliederungshilfe,
• Inhalt und Ausrichtung der unabhängigen Teilhabeberatung sowie
• Grundzüge des neuen Vertragsrechts über die Erbringung und Finanzierung von Eingliederungsleistungen in Diensten und Einrichtungen von (vornehmlich) freien Trägern der Eingliederungshilfe.
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern, insbesondere aus der Eingliederungshilfe
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 245,00 € |
ReferentIn
- Prof. Dr. Andreas Siemes, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
28. September 2020 | 10:00 - 17:00 Uhr |
29. September 2020 | 09:00 - 16:00 Uhr |